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Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes: Versorgungswerk MetallRente kann Sozialpartnermodell umsetzen
Verbesserungen im Gesetz notwendig

Berlin (ots)

Heribert Karch, Geschäftsführer des Versorgungswerks MetallRente, bewertete den nun vorliegenden Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes als Schritt in die richtige Richtung. "Die Betriebsrente muss noch stärker in die Breite kommen, noch mehr Menschen erreichen", sagte Karch in Berlin. "Nach 15 Jahren Erfahrung liegt es auf der Hand, dass die Tarifpartner hierzu ein starkes Instrumentarium benötigen."

   650.000 Betriebsrentenzusagen zählt MetallRente inzwischen. "Jeder
hat damit ein werthaltiges Rentenversprechen erworben", so Karch 
weiter.

"Für MetallRente sind die nun vorgelegten Vorschläge des Referentenentwurfs machbar. Auch in der jetzigen Architektur des Versorgungswerks könnten wir einen Tarifvertrag auf der Basis dieses neuen Gesetzes mit Zielrenten umsetzen", erklärte der MetallRente Geschäftsführer.

   Von großer Bedeutung sei, dass die Anrechnung zusätzlicher 
Altersvorsorgeanstrengungen auf die Grundsicherung endlich 
abgemildert werde; ein wichtiger Schritt, um die betriebliche 
Altersversorgung für alle attraktiver zu machen.

Ebenso positiv bewertet Karch die Zuschussförderung zugunsten niedrigerer Einkommen. Der Gesetzesentwurf nehme wichtige Ideen der Reformdiskussion der vergangenen Monate auf. Er bleibe in manchen Punkten jedoch auch hinter den Erwartungen zurück.

   Die im Frühjahr veröffentlichte MetallRente Studie "Jugend, 
Vorsorge, Finanzen" habe eine Plattform zur Diskussion verschiedener 
Vorschläge zu notwendigen weitergehenden Schritten für eine 
nachhaltige Alterssicherung geboten:
   - Die Beitragslast auf Betriebsrenten müsste gerechter werden. Die
Betriebsrenten werden seit 2004 mit vollen Beiträgen zur Kranken-und 
Pflegeversicherung belastet - eine gravierende Änderung der 
ursprünglichen Förderung. Die beschädigte Symmetrie von jetzt 
vorgelagerter Entlastung und nachgelagerter Belastung muss wieder 
hergestellt werden.
   - Gerade dem Mittelständler, der solche Dinge möglichst einfach 
organisieren möchte, sollte es der steuerliche Rahmen erleichtern, 
Betriebsrenten für alle Einkommensgruppen anzubieten, und zwar mit 
nur einem Modell. Eine Ausweitung des Förderrahmens auf nur 7% der 
BBG wird diesem Erfordernis in keiner Weise gerecht.
   - Zudem setzt die Beitragslast auf 3% der steuerlichen Veranlagung
die Ungerechtigkeiten fort. Nur höhere Einkommen bleiben damit von 
doppelten Beitragslasten verschont. Karch: "Diese Maßgabe ist sozial 
unfair."
   - Der Gesetzgeber sollte Personen mit längerer Ausbildung oder 
unterbrochenen Erwerbsverläufen nicht mehr benachteiligen, sondern 
die Förderung auf das gesamte Erwerbsleben oder zumindest längere 
Zeiträume im aktiven Arbeitsverhältnis beziehen. Niedrigere 
Verdienste sollten überproportional berücksichtigt werden.

Für die Zukunft gelte insbesondere für junge Menschen, dass bei langem Anlagehorizont Zinsgarantien zu teuer seien. Deshalb wären Zielrenten das Gebot der Stunde. Mit ihnen können trotz Verzicht auf starre Garantien durch Tarifparteien verlässliche Rentenversprechen abgegeben werden, "denn wir leben in einer Niedrigzins- nicht jedoch in einer Niedrigrenditenphase." Die neue Zusage dürfe deshalb nicht mehr Restriktionen unterworfen sein, als der bereits seit Jahren bestehende MetallRente Pensionsfonds.

Pressekontakt:

MetallRente GmbH, Medien / PR, Bettina Theek, E-Mail:
bettina.theek@metallrente.de, Tel.: 030 20 65 85 81, Rotherstraße 7,
10245 Berlin, bettina.theek@metallrente.de

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