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Sozialverband Deutschland (SoVD)

UN-Konvention: Das Recht auf Regelschule für behinderte Kinder gilt sofort
Rechtsgutachten stellt unmittelbare Wirksamkeit des Rechts auf Unterricht an Allgemeinen Schulen klar - Länder müssen handeln

Berlin (ots)

Behinderte Kinder haben ab sofort das Recht,
gemeinsam mit nicht behinderten Kindern eine allgemeine Schule zu 
besuchen. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gilt 
dieser Anspruch für das einzelne Kind unabhängig von anders lautenden
Schulgesetzen. Zudem müssen Bund und Länder zügig inklusive Bildung 
verwirklichen und dafür auch Qualitätsmaßstäbe festlegen. Dies sind 
zwei wesentliche Ergebnisse des Rechtsgutachtens, das der führende 
deutsche Völkerrechtler Professor Dr. Eibe Riedel heute in Berlin bei
einer Pressekonferenz vorgestellt hat. Dass die Kinder mit 
Behinderung immer noch vor verschlossenen Schultüren stehen, war für 
den Elternverband "Gemeinsam Leben, Gemeinsam lernen" der Grund,   
gemeinsam mit dem Sozialverband Deutschland (SoVD) die Rechtslage 
eingehend durch einen international renommierten Völkerrechtler 
untersuchen zu lassen.
"Die UN-Konvention gilt bereits seit dem vergangenen Frühjahr. Die
Bundesländer haben nun zügig die Forderungen der UN-Konvention in 
ihren schulrechtlichen Gesetzen und Vorschriften umzusetzen", 
erklärte Riedel. Gefordert sei ein inklusives Schulsystem, so Riedel,
der auch Mitglied des UN-Ausschusses für die wirtschaftlichen, 
sozialen und kulturellen Rechte in Genf ist. Das bedeute die Aufnahme
des Kindes mit Behinderung in die Regelschule, wobei die im 
Einzelfall notwendigen Vorkehrungen getroffen werden müssen.
Die Bundesländer lassen sich jedoch mit der Anpassung ihrer 
Schulgesetze Zeit. Im Gegenteil: Einige versuchen, die Konvention zu 
unterlaufen. Und dies obwohl Deutschland  in der Schulbildung für 
behinderte Kinder hinterherhinkt: Mit einer Integrationsquote von 
15,7 Prozent ist Deutschland Schlusslicht in Europa.
SoVD Präsident Adolf Bauer forderte deshalb:  "Auch wenn die 
Konvention, die einen so umfassenden Umbau eines Schulsystems 
fordert, den Ländern eine gewisse Übergangsfrist für strukturelle 
Maßnahmen gibt, müssten spätestens binnen zwei Jahren nachhaltige 
Änderungen auf den Weg gebracht worden sein. Aus dem Gutachten geht 
klar hervor, dass es ein Verstoß gegen die Konvention wäre, wenn Bund
und Länder nicht zielgerichtet und zeitnah Maßnahmen ergreifen, um 
inklusive Bildung zu verwirklichen." Zudem verbiete das Gutachten es 
den Ländern, sich auf leere Kassen zu berufen. Hier seien 
nötigenfalls Umschichtungen vorzunehmen, so Bauer.
"Eine Zuweisung zur Sonderschule gegen ihren erklärten Willen 
müssen Kinder und ihre Eltern auch schon jetzt nicht mehr dulden", 
auf diese Feststellungen des Gutachtens wies Camilla 
Dawletschin-Linder, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft 
"Gemeinsam leben - gemeinsam lernen" nachdrücklich hin. "Eltern haben
nunmehr juristische Argumente zur Hand, wonach ihre Kinder Anspruch 
auf Zugang zur Allgemeinen Schule haben", so Dawletschin-Lindner.
Das Gutachten ist im Internet unter
www.gemeinsam-leben-nrw.de oder www.sovd.de abrufbar.
Ansprechpartner:
Benedikt Dederichs (SoVD)
030-726222-129 
pressestelle@sovd.de
Sibylle Hausmanns
069-77015758 
u.v.schoenfeld@igll.de

Pressekontakt:

Kontakt:
Benedikt Dederichs
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

Original-Content von: Sozialverband Deutschland (SoVD), übermittelt durch news aktuell

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