Sozialverband Deutschland (SoVD)
SoVD fordert Rücknahme der Taschengeldkürzung für Heimbewohner
Berlin (ots)
SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt: Wir fordern SPD und Union dringend auf, die Taschengeldkürzung für pflegebedürftige Heimbewohner zurückzunehmen. Im Zuge der Sozialhilfereform, die zum 1. Januar 2005 in Kraft tritt, wird der so genannte zusätzliche Barbetrag für pflegebedürftige Heimbewohner gestrichen. Dies bedeutet für viele Heimbewohner eine Kürzung ihres Taschengeldes um ein Drittel. Das ist eine unvertretbare soziale Härte, die korrigiert werden muss. Mit dem Wegfall des zusätzlichen Barbetrags, der höchstens 44,40 Euro monatlich beträgt, verbleibt ein Taschengeld von 89,70 Euro. Davon müssen die Heimbewohner ihren gesamten persönlichen Bedarf bezahlen, wie z. B. den Friseur, Körperpflegemittel, Porto, Schreibwaren, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Reinigung sowie Instandhaltung von Kleidung. Hinzu kommen die Kosten für die verschreibungsfreien Medikamente, die die Heimbewohner seit der Gesundheitsreform ebenfalls von ihrem Taschengeld bezahlen müssen. Wenn das geringe Taschengeld nun auch noch gekürzt wird, bleibt nicht einmal das Nötigste für die persönlichen Bedürfnisse. Wir begrüßen daher, dass sich die SPD-Bundestagsfraktion für eine Korrektur der Taschengeldkürzung einsetzt. Die vorgeschlagene Stichtagsregelung ist allerdings nicht ausreichend. Danach sollen die heutigen Heimbewohner weiterhin den zusätzlichen Barbetrag erhalten, doch wer erst nach dem 1. Januar 2005 ins Heim kommt, soll leer ausgehen. Dies ist keine gerechte Lösung. Wir fordern SPD und Union auf, sich auf eine einheitliche Regelung zu verständigen und die Taschengeldkürzung für alle betroffenen Heimbewohner zurückzunehmen. Die SPD hat sich bewegt. Wir erwarten nun vor allem von der Union ein Signal, dass sie bereit ist, soziale Härten für pflegebedürftige Heimbewohner zu beseitigen.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
ots-Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
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