ADV Deutsche Verkehrsflughäfen
Fluglärmgesetz-Novelle beeinträchtigt Entwicklungschancen der deutschen Flughäfen
Berlin (ots)
Die von der Bundesregierung geplante Novellierung des Fluglärmgesetzes von 1971 wird von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) grundsätzlich begrüßt.
Mehr als befremdet ist die ADV allerdings darüber, dass der alte Gesetzentwurf der rot-grünen Bundesregierung mit seinen zahlreichen handwerklichen und fachlichen Mängeln nun von der großen Koalition am 10. Februar 2006 unverändert in den Deutschen Bundestag eingebracht werden soll.
Als Bundesverband der deutschen Flughäfen hält es die ADV für dringend geboten, durch eine gesetzliche Festlegung von Zumutbarkeitsgrenzen für Fluglärm Rechts- und Planungssicherheit für Neu- und Ausbauvorhaben zu schaffen. Dieses wesentliche Ziel wird von der Gesetzesnovelle leider nicht erreicht. Die ADV fordert daher nach wie vor eine rechtstechnisch saubere Regelung dieser Zumutbarkeitsgrenzen im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) als dem einschlägigen Fachplanungsrecht.
Darüber hinaus stellt die ADV mit großer Besorgnis fest, dass die vorgeschlagenen Lärmgrenzwerte insbesondere für Neu- und Ausbauvorhaben über das hinausgehen, was nach den Ergebnissen der anerkannten Lärmwirkungsforschung zum Schutz der Bevölkerung notwendig ist. Hier wird der Luftverkehrsstandort Deutschland mit vermeidbaren Kosten belastet.
Als weiteren erheblichen Mangel des Gesetzentwurfes wertet die ADV, dass auch das Ziel einer Entschärfung von bestehenden Raumnutzungskonflikten und der Vermeidung zukünftiger Lärmkonflikte völlig verfehlt wird, da die bestehenden Ausnahmeregelungen von Bauverboten in der Umgebung von Flughäfen nicht eingeschränkt, sondern im Gegenteil noch ausgeweitet werden sollen.
Die ADV vertritt darüber hinaus die Auffassung, dass die für lärmbedingte Beeinträchtigungen der Nutzung des Außenwohnbereichs geltenden Grenzwerte - wie nach der bisherigen Rechtspraxis - nicht an denen des Gesundheitsschutzes, sondern an entschädigungsrechtlichen Kriterien ausgerichtet werden müssen.
Auch die beabsichtigte Ungleichbehandlung von zivilem und militärischem Fluglärm hält die ADV für wenig sachgerecht.
Bernd M. Nierobisch, Hauptgeschäftsführer der ADV:
"Der aus dem Keller des ehemals grün geführten Umweltministeriums hervorgeholte Gesetzentwurf schafft für die deutschen Flughäfen nicht die notwendige Rechts- und Planungssicherheit. Damit kann von einer Absicherung der ökonomischen Perspektive der Airports keine Rede sein. Auch wegen anderer schwerwiegender handwerklicher und fachlicher Mängel bedarf der Entwurf dringend einer sorgfältigen Überarbeitung in den anstehenden Ausschussberatungen. Nur so können die angestrebten verkehrs- und umweltpolitischen Ziele der neuen Bundesregierung tatsächlich realisiert und der Luftverkehrsstandort Deutschland vorangebracht werden."
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Dr. Michael Schneider
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