MZ zur Sterbehilfe
Halle (ots)
Das Leipziger Urteil ist keine Entscheidung gegen Sterbewillige. Es ist ein Urteil, das vor den Gefahren schützen will.
Die Kläger wollten nicht passive oder indirekte Sterbehilfe einfordern, sondern sie verlangen, das Gift quasi vorsorglich lagern zu können, um sich bei einer Verschlechterung ihres Zustands selbst zu töten. Solange Patienten die Mittel selbst einnehmen, handelt es sich um assistierten Suizid, der nicht mehr verboten, aber aufgrund fehlender Neuregelungen des Bundestages auch nicht ausdrücklich erlaubt ist. Die Richter haben sich aus der Grauzone manövriert, indem sie die Gefahren für die Bevölkerung, die von Erwerb und Aufbewahrung des Mittels ausgehen, als sehr hoch einschätzten.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Marc Rath
Telefon: 0345 565 4200
marc.rath@mz.de
Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell