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Caravaning Industrie Verband (CIVD)

CIVD kritisiert neue Steuerpläne für Reisemobile und bringt eigenen Vorschlag in die Diskussion

Frankfurt/Main (ots)

Vorschlag von Baden-Württemberg, Bayern und Hessen bringt 
   unzumutbare kurzfristige Härten für Halter älterer Fahrzeuge
In einem Schreiben an die Finanzminister der Länder kritisierte
der Caravaning Industrie Verband am 02. Juni 2005 unzumutbare
kurzfristige Härten, die der Vorschlag der Länder Bayern,
Baden-Württemberg und Hessen zur künftigen Besteuerung von
Reisemobilen für die Halter von älteren Wohnmobilen mit sich bringt.
Der neue Vorschlag gehe zwar in die richtige Richtung, es bestehe
jedoch noch Nachbesserungsbedarf, so der CIVD. Nötig sei vor allem
eine zeitliche Staffelung der Umstellung auf hubraumbezogene
Kfz-Steuer für Reisemobile. Der Caravaning Industrie Verband legte
daher kurzfristig einen eigenen Vorschlag vor, der eine progressive
Umstellung auf den hubraumbezogenen Ansatz vorsieht.
Der Vorschlag der Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen zur
zukünftigen Reisemobilbesteuerung sieht vor, Reisemobile in Zukunft
nach Hubraum zu besteuern. Dabei soll jedoch für Reisemobile zwischen
2,8 und 3,5 Tonnen ein Abschlag von 40 Prozent und für Reisemobile
über 3,5 Tonnen ein Abschlag von 50 Prozent auf den PKW-Standardtarif
gewährt werden.
Laut Berechnungen des CIVD bedeutet dies, dass der Halter eines
nur wenige Jahre alten 3,5 Tonnen Reisemobils mit einem 2,8 Liter
Motor, statt wie bisher 210 Euro nach Gewichtsbesteuerung künftig
nach Hubraumbesteuerung 631 Euro zahlen muss. Diese sofortige
stufenlose Steuererhöhung sei in keiner Weise "angemessen" und ein
schlechtes Signal für die gesamte Caravaningindustrie und den
Campingtourismus in Deutschland.
Insbesondere Halter von älteren Reisemobilen mit einer niedrigen
oder gar keiner Euro-Einstufung werden nachträglich unangemessen hart
getroffen. Da Wohnmobile leicht älter als 20 Jahre werden, müssen
nach Auffassung des CIVD vor allem die Halter von älteren Fahrzeugen
durch eine zeitliche Staffelung der Steuererhöhung vor unangemessenen
Härten geschützt werden. Konkret bedeutet dies, dass über einen
Zeitraum von z. B. 10 Jahren die Kfz-Steuer für Wohnmobile progressiv
auf einen hubraumorientierte Besteuerung umgestellt wird.
Der Caravaning Industrie Verband hat hierzu bereits ein Modell
entwickelt, das er in die Diskussion um eine angemessene Lösung
eingebracht hat. Das vierstufige Modell des CIVD schlägt folgende
Regelung vor:
Zeitraum 01.01.2006     01.01.2010      01.01.2013     Ab 01.01.2016
Schad-   bis 31.12.2009 bis 31.12.2012  bis 31.12.2015
Stoff-
klasse
Euro 0   60% Abschlag  40% Abschlag     30% Abschlag   0% Abschlag
         vom PKW-      vom PKW-         vom PKW-       vom PKW-
         Regelsatz     Regelsatz        Regelsatz      = 1052,24 EUR*
         = 420,90 EUR* = 631,34 EUR*    = 736,57 EUR*
Euro 1   60% Abschlag  40% Abschlag     30% Abschlag   0% Abschlag
         vom PKW-      vom PKW-         vom PKW-       vom PKW-
         Regelsatz     Regelsatz        Regelsatz      Regelsatz
         = 306,32 EUR* = 459,48 EUR*    = 536,06 EUR*  = 765,8 EUR*
Euro 2   50% Abschlag 30% Abschlag      20% Abschlag   0% Abschlag
         vom PKW-     vom PKW-          vom PKW-       vom PKW-
         Regelsatz    Regelsatz         Regelsatz      Regelsatz
         = 224,7 EUR* = 314,58 EUR*     = 359,52 EUR*  = 449,4 EUR*
Euro    50% Abschlag  30% Abschlag      20% Abschlag   0% Abschlag
3 & 4   vom PKW-      vom PKW-          vom PKW-       vom PKW-
        Regelsatz     Regelsatz         Regelsatz      Regelsatz
        = 216,16 EUR* = 302,62 EUR*     = 345,86 EUR*  = 432,32 EUR*
* Die Summen entsprechen der Steuerberechnung eines gängigen 2,8 l
Dieselmotors nach Hubraumbesteuerung. Nach bisheriger
Gewichtsbesteuerung mussten rund 210 EUR bezahlt werden.
Der Vorschlag hat aus Sicht des CIVD folgende Vorteile:
1. Durch die zeitlich gestaffelte Einführung werden kurzfristige
Härten vermieden.
2. Die Kunden haben Planungssicherheit bei der Anschaffung von
Reisemobilen.
3. Es wird keine künstliche Gewichtsgrenze aufrechterhalten, die
dem europäische Zulassungsrecht für Reisemobile widerspricht.
4. Die Gleichbehandlung aller Reisemobile wird sichergestellt.
5. Der Vorschlag enthält einen ökologischen Ansatz der "saubere"
Motoren fördert.
6. Die langfristige Anpassung der Kfz-Steuer für Reisemobile an
die PKW-Besteuerung entspricht den verkehrsrechtlichen Anforderungen.
Fotos und Informationen zum Thema Caravaning finden Sie unter:
www.civd.de
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Ralph Binder, Pressesprecher CIVD
unter der Nummer 0172-5954061

Original-Content von: Caravaning Industrie Verband (CIVD), übermittelt durch news aktuell

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