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Deutsches Institut für Menschenrechte

Deutsches Institut für Menschenrechte empfiehlt Bundesregierung, sich für menschenrechtskonforme Kontrollen der EU-Außengrenze am Mittelmeer einzusetzen

Berlin (ots)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt
der Bundesregierung, sich ausdrücklich zu den menschenrechtlichen 
Verpflichtungen zu bekennen, die gegenüber Menschen bestehen, die bei
Kontroll- und Rettungsmaßnahmen jenseits der EU-Außengrenze 
angetroffen werden. "Die Menschenrechte und die EU-Grundrechte 
verbieten es, diese Menschen durch das Zurückweisen in 
Nicht-EU-Staaten der Gefahr schwerer Menschenrechtsverletzungen 
auszusetzen", sagte Ruth Weinzierl, wissenschaftliche Mitarbeiterin 
des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Das derzeit geltende EU-Recht sei defizitär und müsse dringend 
geändert und ergänzt werden, so Weinzierl. Insbesondere sei 
europarechtlich zu regeln, dass die betroffenen Menschen Zugang zu 
einem Verfahren in einem EU-Staat haben, in dem ihre 
Schutzbedürftigkeit geprüft wird. "Die fehlende Klarheit über 
Verpflichtungen und Zuständigkeiten beim Menschenrechts- und 
Flüchtlingsschutz senkt die Bereitschaft zur Seenotrettung und zur 
menschenwürdigen Behandlung der betroffenen Menschen erheblich", so 
Weinzierl.
"Deutschland trifft nicht nur politisch, sondern auch rechtlich 
die Mitverantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte an der 
gemeinsamen EU-Außengrenze", erklärte Heiner Bielefeldt, Direktor des
Instituts. Deutschland müsse sich daher für eine 
menschenrechtsorientierte externe EU-Migrationspolitik sowie eine 
EU-interne Lastenteilung einsetzen.
Auf EU-Ebene werden derzeit Leitlinien über die Behandlung von 
Personen erarbeitet, die bei Abfang-, Kontroll- und Rettungsmaßnahmen
an und jenseits der südlichen Seegrenze der EU angetroffen werden. 
Hinter die Staatsgrenzen verlagerte Migrationskontrollen sind Teil 
der im Rat erarbeiteten Grenzschutzstrategie. Sie werden unter 
anderem im Rahmen gemeinsamer EU-Einsätze durchgeführt und von der 
EU-Grenzschutzagentur FRONTEX koordiniert. Daran ist auch Deutschland
beteiligt.
Zur Klärung relevanter menschenrechtlicher Fragen hat das Deutsche
Institut für Menschenrechte ein Policy Paper veröffentlicht. Das 
Papier fasst die wesentlichen Ergebnisse eines vom Institut 
erstellten Gutachtens zusammen und formuliert Empfehlungen an die 
Bundesregierung.
Ruth Weinzierl: Menschenrechte an der EU-Außengrenze - 
Empfehlungen an die Bundesregierung. Berlin: Deutsches Institut für 
Menschenrechte. 9 Seiten, ISSN 1614-2195
Policy Paper zum Download: 
   http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/sl.php?id=213

Pressekontakt:

Tamara Nierstenhöfer
Telefon +49 30 259359 13, Mobil 0176 2317 9700
Email: nierstenhoefer@institut-fuer-menschenrechte.de

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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