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Neuköllner Anschlagsserie: Generalstaatsanwaltschaft erhebt Anklage
Neonazis sollen zwei Autobrandstiftungen verübt haben. Weiterer Vorwurf des gewerbsmäßigen Betruges
Berlin (ots)
Die mutmaßlichen Urheber der rechtsextremen Neuköllner Anschlagsserie müssen sich vermutlich bald vor Gericht verantworten. Der für die Ermittlungen zuständige Leiter der Abteilung für Extremismus und Terrorismus der Berliner Generalstaatsanwaltschaft, der Leitende Oberstaatsanwalt Dirk Feuerberg, bestätigte der Berliner Morgenpost und rbb24-Recherche am Montag, dass gegen die polizeibekannten Rechtsextremisten Sebastian T. und Tilo P. Anklage wegen schwerer Brandstiftung, Sachbeschädigungen und Bedrohungen erhoben wurde. Sebastian T. werde zudem gewerbsmäßiger Betrug mit Transferleistungen vorgeworfen. Er soll sich vom Jobcenter finanzielle Unterstützung für eine untervermietete Wohnung erschlichen haben.
Laut Anklage sollen T. und P. für die Brandanschläge auf die Autos des Buchhändlers Heinz Ostermann und des Linke-Politikers Ferat Kocak am 1. Februar 2018 verantwortlich sein. Der Vorwurf beruht auf mehreren Indizien. Nach Auffassung der Ermittler spähten die Neonazis ihre Opfer vor den Anschlägen lange aus. In der Wohnung des Beschuldigten Tilo P. fand die Polizei bei einer Durchsuchung unmittelbar nach dem Anschlag laut Anklage zudem eine Sturmhaube. Dies sei ein "klassisches Tatmittel", sagte Feuerberg. Die Auswertung des Rechners von P. lässt aus Sicht der Ankläger zudem vermuten, dass Tilo P. das Grundstück der Eltern von Ferat Kocak, also den späteren Anschlagsort, vor der Brandstiftung per Google Earth ausgespäht hatte.
Indizien fanden die Ermittler auch auf dem Computer des Beschuldigten Sebastian T. "Es spricht vieles dafür, dass Herr T. sich wenige Stunden nach einer dieser Taten sehr intensiv mit der Medienberichterstattung darüber im Netz" beschäftigt habe, so Feuerbach weiter. Aus Sicht der Generalstaatsanwaltschat spreche dies für eine Tatbeteiligung.
Das Berliner Landeskriminalamt rechnet der Neuköllner Anschlagsserie rund 70 Straftaten zu, darunter sind mindestens 14 Brandstiftungen und 35 Sachbeschädigungen. Sie wurden zwischen Juni 2016 und März 2019 verübt. Die Opfer waren Menschen, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren.
Das Landeskriminalamt hält Sebastian T. und Tilo P. schon seit Jahren für tatverdächtig. Für eine Anklage reichten die Anhaltspunkte aus Sicht der zunächst mit dem Verfahren betrauten Berliner Staatsanwaltschaft aber nicht aus.
Im August vergangenen Jahres zog die übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft das Verfahren an sich, nachdem der Verdacht einer möglichen Befangenheit eines Staatsanwalts aufgekommen war. Dort wurden die Ermittlungsergebnisse neu bewertet. Außerdem konnten die Dezernenten zuvor nicht bekannte Erkenntnisse des Berliner Verfassungsschutzes verwerten.
Im Dezember vergangenen Jahres beantragte die Generalstaatsanwaltschaft Haftbefehle gegen Sebastian T. und Tilo P. Den Haftbefehl gegen Sebastian T. hob das Landgericht im Januar dieses Jahres aber auf, weil es keinen dringenden Tatverdacht sah. Der Haftbefehl gegen Tilo P. blieb bestehen. Das Gericht gewährte ihm aber Haftverschonung.
Über die Zulassung der nun erhobenen Anklage muss das erweiterte Schöffengericht des Berliner Amtsgerichts entscheiden. Sollte die Anklage zugelassen werden, müssten sich Sebastian T. und Tilo P. vermutlich in wenigen Monaten in einer Hauptverhandlung verantworten.
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