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Kinderkampagne: Musterklage gegen Kellogg's wegen der Werbeaktion "Kellogg`s Frosties für Schulsport" - "Wir brauchen klare Grenzen für den Kommerz im Klassenzimmer"

Berlin (ots)

6. November 2003 - Der Verbraucherzentrale
Bundesverband (vzbv) verklagt die wegen der unter dem Titel laufenden
Werbeaktion "Kellogg`s Frosties für Schulsport". Der Aufforderung des
vzbv, die umstrittene Aktion zu unterlassen, hatte Kellogg's nicht
entsprochen. Mit dem Musterverfahren will der vzbv im Rahmen seiner
Kinderkampagne gerichtlich klären, wie weit Unternehmen bei auf
Schulen ausgerichteter Werbung gehen dürfen. "Wir wollen in Sachen
Werbung an Schulen keine amerikanischen Verhältnisse", begründete
vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller die Klage. Es sei nicht
hinnehmbar, dass die Unterfinanzierung der Schulen durch Werbung
ausgeglichen werden müsse. "Schulen sind zum Lernen da - deshalb
brauchen wir klare Grenzen für den Kommerz im Klassenzimmer. Es ist
die Pflicht und Schuldigkeit des Staates für eine ausreichende
Finanzierung zu sorgen", so vzbv-Chefin Edda Müller.
Kellogg's hat auf Verpackungen und im Internet mit der Aussage
"Kellogg's Frosties für Schulsport" geworben. Dabei sollen
Schülerinnen und Schüler "Tony Taler" sammeln und diese dann gegen
Sportmaterialien für ihre Schule eintauschen. So erhält man
beispielsweise für 50 Taler ein Badminton-Set, für 300 eine Beach-
Volleyball-Anlage. Die Taler erhält man unter anderem durch den Kauf
von Kellogg's Frosties oder Kellogg's Chocos-Packungen. Um ein
Badminton-Set zu kaufen, ist somit der Kauf von 50 Packungen à 2,79
EUR erforderlich, was einem finanziellen Aufwand von 139,50 EUR
entspricht. Zum Vergleich: Bei ebay sind neuwertige Badminton-Sets
bereits ab 14,99 EUR erhältlich. Um die gesammelten Taler eintauschen
zu können, ist es notwendig, einen Stempel der Schule in dem
Sammelheft vorzuweisen.
Die Kellogg's-Aktion wird von der Deutschen Schulsportstiftung
unterstützt, in deren Kuratorium sämtliche Kultusminister der Länder
vertreten sind. Bereits im Oktober hatte der vzbv die Kultusminister
um eine Stellungnahme gebeten. Die schleswig-holsteinische
Kultusministerin Erdsiek-Rave teilte daraufhin mit, dass die Aktion
gegen das Landesschulgesetz verstoße und sich Schleswig-Holstein
deswegen nicht daran beteiligt habe. Die Kultusminister von
Brandenburg und Rheinland-Pfalz erklärten, die Angelegenheit werde
noch geprüft. Eine Antwort von den übrigen Kultusministern steht noch
aus.
Die Deutsche Schulsportstiftung erklärte inzwischen ihre
Bereitschaft, mit dem vzbv über Richtlinien für Sponsoring und
Werbung an Schulen zu sprechen. Aus Sicht des vzbv droht mit der
Aktion kommerzielle Produktwerbung sozusagen mit dem Stempel der
Schule Einzug in die Klassenräume zu halten. Dem hält der vzbv den
staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag entgegen, der auch
beinhaltet, Schülerinnen und Schüler wenigstens in der Schule vor
einem Übermaß an Werbeeinflüssen zu schützen.
Das Verfahren gegen Kellogg's findet im Rahmen der Kinderkampagne
des vzbv statt. Mit seiner Kinderkampagne will der vzbv systematisch
gegen rechtlich unzulässige und inhaltlich problematische Werbung für
Kinder und Jugendliche vorgehen.
Weitere Informationen finden Sie auf www.kinderkampagne.de
ots-Originaltext: vzbv - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=52346

Kontakt:

Carel Mohn, Pressesprecher vzbv, eMail: presse@vzbv.de
Inés Nitsche, Projektleiterin Kinderkampagne, eMail:
wirtschaft@vzbv.de

Original-Content von: vzbv - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., übermittelt durch news aktuell

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