vzbv - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Kinderkampagne: Musterklage gegen Kellogg's wegen der Werbeaktion "Kellogg`s Frosties für Schulsport" - "Wir brauchen klare Grenzen für den Kommerz im Klassenzimmer"
Berlin (ots)
6. November 2003 - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt die wegen der unter dem Titel laufenden Werbeaktion "Kellogg`s Frosties für Schulsport". Der Aufforderung des vzbv, die umstrittene Aktion zu unterlassen, hatte Kellogg's nicht entsprochen. Mit dem Musterverfahren will der vzbv im Rahmen seiner Kinderkampagne gerichtlich klären, wie weit Unternehmen bei auf Schulen ausgerichteter Werbung gehen dürfen. "Wir wollen in Sachen Werbung an Schulen keine amerikanischen Verhältnisse", begründete vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller die Klage. Es sei nicht hinnehmbar, dass die Unterfinanzierung der Schulen durch Werbung ausgeglichen werden müsse. "Schulen sind zum Lernen da - deshalb brauchen wir klare Grenzen für den Kommerz im Klassenzimmer. Es ist die Pflicht und Schuldigkeit des Staates für eine ausreichende Finanzierung zu sorgen", so vzbv-Chefin Edda Müller.
Kellogg's hat auf Verpackungen und im Internet mit der Aussage "Kellogg's Frosties für Schulsport" geworben. Dabei sollen Schülerinnen und Schüler "Tony Taler" sammeln und diese dann gegen Sportmaterialien für ihre Schule eintauschen. So erhält man beispielsweise für 50 Taler ein Badminton-Set, für 300 eine Beach- Volleyball-Anlage. Die Taler erhält man unter anderem durch den Kauf von Kellogg's Frosties oder Kellogg's Chocos-Packungen. Um ein Badminton-Set zu kaufen, ist somit der Kauf von 50 Packungen à 2,79 EUR erforderlich, was einem finanziellen Aufwand von 139,50 EUR entspricht. Zum Vergleich: Bei ebay sind neuwertige Badminton-Sets bereits ab 14,99 EUR erhältlich. Um die gesammelten Taler eintauschen zu können, ist es notwendig, einen Stempel der Schule in dem Sammelheft vorzuweisen.
Die Kellogg's-Aktion wird von der Deutschen Schulsportstiftung unterstützt, in deren Kuratorium sämtliche Kultusminister der Länder vertreten sind. Bereits im Oktober hatte der vzbv die Kultusminister um eine Stellungnahme gebeten. Die schleswig-holsteinische Kultusministerin Erdsiek-Rave teilte daraufhin mit, dass die Aktion gegen das Landesschulgesetz verstoße und sich Schleswig-Holstein deswegen nicht daran beteiligt habe. Die Kultusminister von Brandenburg und Rheinland-Pfalz erklärten, die Angelegenheit werde noch geprüft. Eine Antwort von den übrigen Kultusministern steht noch aus.
Die Deutsche Schulsportstiftung erklärte inzwischen ihre Bereitschaft, mit dem vzbv über Richtlinien für Sponsoring und Werbung an Schulen zu sprechen. Aus Sicht des vzbv droht mit der Aktion kommerzielle Produktwerbung sozusagen mit dem Stempel der Schule Einzug in die Klassenräume zu halten. Dem hält der vzbv den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag entgegen, der auch beinhaltet, Schülerinnen und Schüler wenigstens in der Schule vor einem Übermaß an Werbeeinflüssen zu schützen.
Das Verfahren gegen Kellogg's findet im Rahmen der Kinderkampagne des vzbv statt. Mit seiner Kinderkampagne will der vzbv systematisch gegen rechtlich unzulässige und inhaltlich problematische Werbung für Kinder und Jugendliche vorgehen.
Weitere Informationen finden Sie auf www.kinderkampagne.de
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