Paritätischer Wohlfahrtsverband
Paritätischer Wohlfahrtsverband fordert Sonderregelung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge beim Bleiberecht
Berlin (ots)
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hält den von den Koalitionsfraktionen beschlossenen Kompromiss zum Bleiberecht unter humanitären Gesichtspunkten für unzulänglich. Die notwendigen Aufenthaltszeiten von sechs Jahren bei Familien beziehungsweise acht Jahren bei Allein stehenden seien unangemessen lang, kritisiert der Verband. "Es gibt zahlreiche Betroffene, für die kürzere Fristen festgelegt werden müssen, um sie vor einer unzumutbaren Abschiebung zu bewahren", sagte Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. Dies gelte besonders für Kinder und Jugendliche, die als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Bundesrepublik Schutz gesucht haben. "Hier müssen menschliche Aspekte Vorrang vor ordnungspolitischen Gesichtspunkten haben", betonte Schneider.
Der Verband fordert die Bundesländer auf, die geplante neue Bleiberechtsregelung vor ihrem In-Kraft-Treten nicht durch eine Abschiebungswelle zu konterkarieren. Schneider appelliert daher an die heute tagende Innenministerkonferenz, einen sofortigen Abschiebstopp für diejenigen Gruppen zu beschließen, die unter die Bleiberechtsregelung fallen werden.
Über die jetzt beschlossene "Altfallregelung" hinaus sei zudem eine grundsätzliche Änderung des Aufenthaltsrechts erforderlich. Es werde auch weiterhin Flüchtlinge geben, die zwar nicht als Asylberechtigte anerkannt werden, denen aber dennoch die Rückkehr in ihr Heimatland nicht möglich oder zumutbar sei. Statt ihnen jahrlang immer wieder nur kurzfristige Duldungen zuzugestehen, müsse ihnen künftig früher ein dauerhaftes Bleiberecht gewährt werden. Die jetzige Regelung sei zu restriktiv, weil sie lediglich berücksichtigt, ob eine Ausreise faktisch möglich ist, nicht aber, ob sie den Betroffenen zugemutet werden kann.
Ansprechpartner: Dr. Ulrich Schneider, Tel.: 030/246 36 302 oder Ulrike Bauer, Tel.: 030/246 36 304
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