ADKA Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker
Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker begrüßt das EuGH-Urteil zum Fremdbesitzverbot
Berlin (ots)
Der Europäische Gerichtshof hat am heutigen Tage entschieden, dass es keine europarechtliche Notwendigkeit gebe, das in Deutschland geltende Fremdbesitzverbot für Apotheken aufzuheben. Die Regelung, dass eine Apotheke nur von einem approbierten Apotheker besessen und geführt werden darf, diene der fachlichen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit des Apothekers und somit der Sicherstellung einer hohen Versorgungsqualität der Patienten mit Arzneimitteln.
"Schon im Verfahren zur Krankenhausversorgung hat der EuGH im September 2008 den Qualitätsgedanken in den Vordergrund gestellt und damit Wettbewerbsbeschränkungen gerechtfertigt. Es ist ein erneuter Sieg für die deutschen Patienten, dass der EuGH auch im Fremdbesitzverfahren seiner Linie treu geblieben ist", so Holger Hennig, Präsident des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. anlässlich der Urteilsverkündung.
Die ADKA vertritt die Interessen von rund 1.700 deutschen Krankenhausapothekern. Im Fokus der Verbandsarbeit steht, die größtmögliche Sicherheit der Arzneimittelversorgung aller Klinikpatienten zu gewährleisten. Weitergehende Informationen finden Sie unter http://www.adka.de
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