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Umweltschadensgesetz rückt Vorstände ins Fadenkreuz - Verbände können auf persönliche Haftung klagen

München (ots)

Manager rücken ins Fadenkreuz von Umweltverbänden.
Nach dem gestern (20. Sept.) vom Kabinett beschlossenen
Umweltschadensgesetz können die Verbände Behörden verpflichten,
sowohl Unternehmen als auch deren Vorstände oder Geschäftsführer
persönlich für Umweltschäden in Anspruch zu nehmen. Die Haftung
erstreckt sich auf alle Schäden, die von dem Unternehmen oder seinem
Management verursacht wurden.
Weigert sich die Behörde gegen ein Unternehmen tätig zu werden,
kann ein anerkannter Umweltverband einen Sanierungsanspruch
öffentlichkeitswirksam vor den Verwaltungsgerichten durchsetzen.
Unternehmen sollten deshalb ihr Risikomanagementsystem nach § 91 Abs.
2 Aktiengesetz auf Umweltrisiken erweitern. Außerdem sollten sie die
Deckung der D&O-Versicherung ihrer Vorstände und Geschäftsführer
überprüfen.
Nach dem Gesetzentwurf sollen Unternehmen künftig ohne Rücksicht
auf Verschulden für Umweltschäden und sogar schon für
Umweltgefährdungen haften. Das erhöht das Risiko einer
Inanspruchnahme deutlich im Vergleich zur bisherigen, zum
überwiegenden Teil verschuldensabhängigen Haftung für bereits
eingetretene Schäden. Zudem sieht das Umweltschadensgesetz keine
Haftungshöchstgrenzen vor.
Wer eine behördliche Genehmigung für sein Tun hat, darf sich
trotzdem nicht in Sicherheit wiegen. Auch für erlaubte Tätigkeiten
haften das Unternehmen und unter Umständen zusätzlich die Manager,
wenn sie zu einer Umweltgefahr oder einem Umweltschaden führen. Die
Länder können hierzu allerdings Ausnahmeregelungen erlassen.
Das Klagerisiko sollten Unternehmen gerade wegen des Klagerechts
der Umweltverbände nicht gering schätzen. Der Bundestag muss dem
Gesetz noch zustimmen.

Pressekontakt:

Dr. Michael Neumann
Leiter Business Development & Kommunikation
NOERR STIEFENHOFER LUTZ
Rechtsanwaelte Steuerberater Wirtschaftspruefer - Partnerschaft
Brienner Str. 28
80333 Muenchen / Germany
Tel. ++49 (0) 89-28 628-226 / Mobil: ++49 (0) 171-12 51 428
Fax ++49 (0) 89-28 01 10
E-Mail: michael.neumann@noerr.com

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