Neue OZ: Kommentar zu Prozesse
Arbeitsrecht
Diebstahl
Maultaschen
Osnabrück (ots)
Überzogene Kritik
Menschenverachtend, barbarisch, asozial - deutsche Arbeitsrichter müssen sich in diesen Tagen einiges anhören von Gewerkschaftern und Politikern. Die empören sich über fristlose Kündigungen langjähriger Mitarbeiter, ausgesprochen wegen vermeintlicher Bagatellen. Die Justiz-Schelte mag populär sein, liegt aber neben der Sache.
Zugegeben, ein sofortiger Rauswurf wegen einiger Teigtaschen oder Pfandbons ist menschlich bitter. Dennoch ist er berechtigt. Denn tatsächlich geht es nicht um Petitessen, sondern um Grundsätzliches: Loyalität, Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit - all das stellt infrage, wer seinen Arbeitgeber bestiehlt. Nichts anderes hat auch die Pflegerin aus Konstanz getan, die trotz eines klaren Verbots im Betrieb heimlich Maultaschen mitnahm. Das Arbeitsrecht kennt hier aus gutem Grund keine Toleranz. Eine Bagatellgrenze kann es schon deshalb nicht geben, weil sie einer Erlaubnis für kleinere Diebstähle gleichkäme. Wenn aber jeder hier und da zugreifen dürfte, wäre der rechtspolitische wie wirtschaftliche Schaden enorm.
Abgesehen davon ließe sich eine Grenze seriös gar nicht ziehen. Soll sie bei drei, fünf oder zehn Euro liegen? Und was wäre dann mit einem Mitarbeiter, der Papier im Wert von elf Euro für den Hausgebrauch abzweigt...?
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