"nd.DerTag": Jurist erwägt Klage gegen die namibische Regierung wegen Abkommen mit Deutschland
Berlin (ots)
Der namibische Anwalt Patrick Kauta erwägt eine Klage vor dem Obersten Gerichtshof in Namibia, um die Gemeinsame Erklärung zwischen Deutschland und Namibia zu kippen. In ihrer derzeitigen Form sei die Erklärung "nicht im Einklang mit der Verfassung, sie verletzt die Menschenrechte und das Völkergewohnheitsrecht", heißt es in einem Brief an den Generalstaatsanwalt von Namibia, der "nd" vorliegt. Die Zeitung berichtet darüber in ihrer Mittwochausgabe. Darin fordert Kauta eine Zusicherung, dass das letzte Wort über die Gemeinsame Erklärung beim Parlament liegen werde. "Ich will sicherstellen, dass alle Parteien zusammenkommen und von Anfang an in gutem Glauben und auf gleicher Augenhöhe verhandeln", sagt Kauta im zu "nd.DerTag".
Vier Rechtsverstöße wirft Kauta der namibischen Regierung vor: Indem die namibische Regierung in geheimen Verhandlungen mit der deutschen Regierung zugesichert habe, die finanziellen Forderungen seien auch für künftige Generationen abgeschlossen, habe sie ihre verfassungsgemäßen Befugnisse überschritten. Der Ausschluss der Ovaherero und Nama als Verhandlungspartner widerspreche dem Völkerrecht, das indigenen Völkern zusichert, in Entscheidungen mit Bezug auf ihre Rechte eingebunden zu werden. Eine beratende Funktion, wie von der namibischen Regierung vorgesehen, werde dem nicht gerecht. Außerdem verstoße die namibische Regierung mit der Anerkennung des Genozids als "Völkermord nach heutigem Maßstab" gegen ihre verfassungsgemäßen Pflichten, gegen die Reproduktion von Rassismus vorzugehen. In der Erklärung heißt es wörtlich: "Die Bundesregierung erkennt an, dass die in Phasen des Kolonialkrieges verübten abscheulichen Gräueltaten in Ereignissen gipfelten, die aus heutiger Perspektive als Völkermord bezeichnet würden."
Faktisch bedeutet das, dass die Bundesregierung die damalige rassistische Unterteilung von Völkern in zivilisierte und unzivilisierte zugrunde lege, erklärt die Völkerrechtsexpertin Karina Theurer, die Patrick Kauta auf diesem Gebiet berät. Die Antwort des Generalstaatsanwalts, die dem "nd" ebenfalls vorliegt, klingt ungehalten. Darin weist er die Argumente der Kanzlei als "böswillige Behauptungen" zurück und droht Kautas Klient*innen mit Strafzahlungen. Theurer erklärt sich das so: "Sie stehen mit dem Rücken zur Wand und wollen uns Angst machen."
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