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Bundesvereinigung Lebenshilfe

Bringt das Antidiskriminierungsgesetz endlich auf den Weg

Marburg (ots)

Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger
Behinderung fordert die Große Koalition auf, das seit langem geplante
Antidiskriminierungsgesetz endlich zu verabschieden.
Die Lebenshilfe begrüßt, dass der kurz vor der Bundestagswahl vom
September 2005 gescheiterte Entwurf eines
Antidiskriminierungsgesetzes am 20. Januar 2006 erneut im Deutschen
Bundestag zur Diskussion stehen wird.
"Wenn dieses Gesetz weiter hinausgezögert würde" - so der
Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Robert Antretter -
"verletzt Deutschland auf eklatante Weise europäisches Recht, denn
das Antidiskriminierungsgesetz setzt europäische Richtlinien um, die
seit langem rechtsverbindlich sind." Die Lebenshilfe begrüßt es
ausdrücklich, dass der vorliegende Gesetzentwurf sich nicht auf
diejenigen Diskriminierungstatbestände beschränkt, die in den
Europäischen Richtlinien geregelt sind, also auf Geschlecht, Rasse
und ethnische Herkunft.
"Es ist unverzichtbar" - so Robert Antretter - "dass das
Antidiskriminierungsgesetz das Merkmal der Behinderung ausdrücklich
berücksichtigt und behinderte Menschen im Arbeits- und Zivilrecht vor
Benachteiligungen schützt. Es kann nicht länger hingenommen werden,
dass z. B. Menschen mit geistiger Behinderung weiterhin der Abschluss
von Unfall- oder Haftpflichtversicherungen verwehrt bleibt, sie nicht
ohne Begleitpersonen Schwimmen gehen dürfen oder ihnen der Zutritt in
eine Gaststätte verweigert wird."
Die Regierung Kohl hat bereits im Juni 1997 den Vertrag von
Amsterdam unterzeichnet, der in Art. 13 die Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union verpflichtet, geeignete Vorkehrungen zu treffen,
um "Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der
ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer
Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen."
Andererseits hat die Lebenshilfe Verständnis dafür, dass der
Gesetzentwurf noch einmal unter dem Gesichtspunkt geprüft wird,
bürokratische Hürden zu vermeiden, die sich nachteilig auf den
Rechtsverkehr auswirken könnten.
Aus der Sicht der Lebenshilfe ist jedoch dringend erforderlich,
dass der Gesetzgeber zügig handelt und das Antidiskriminierungsgesetz
so schnell wie möglich in Kraft setzt.

Pressekontakt:

Ulrich Hellmann,
Telefon: 06421/491-171
http://www.lebenshilfe.de

Original-Content von: Bundesvereinigung Lebenshilfe, übermittelt durch news aktuell

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