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Greenpeace legt Gesetz zum Kohleausstieg bis 2040 vor
Klimaschutz braucht zusätzliche rechtliche Instrumente

Berlin (ots)

Um Klimaschutz einen wirkungsvollen rechtlichen
Rahmen zu geben, legt Greenpeace heute den Entwurf für ein Gesetz zum
Ausstieg aus der Kohleverstromung vor. Durch eine Begrenzung der 
Strommenge für Kohlekraftwerke wird die mit klimaschädlicher Kohle 
erzeugte Energie nach und nach reduziert. Daraus ergibt sich ein 
konkreter Zeitplan, nach dem Kohlekraftwerke bis 2040 vom Netz gehen 
müssen. So würde zeitversetzt nach dem Atomausstieg für eine 
kontinuierliche Senkung der Kohlendioxid-Emissionen gesorgt. Den 
Energieversorgern wird dabei freigestellt, auf welche Anlagen sie die
Strommengen verteilen. Gleichzeitig ist ein Atomausstieg, statt wie 
vorgesehen 2020, bis 2015 möglich.
"Bei der derzeitigen Rechtslage kann niemand die Energiekonzerne 
daran hindern, neue Kohlekraftwerke zu bauen und damit das Klima zu 
zerstören", so Karsten Smid, Klimaexperte von Greenpeace. "Mit einem 
Gesetz für einen Kohleausstieg ist es möglich, den Ausstoß von 
Treibhausgasen bei der Verbrennung von Kohle zu begrenzen. Das ist 
dringend notwendig, um die schlimmsten Folgen des Klimawandels noch 
zu verhindern." Zahlreiche Studien belegen, dass ohne eine massive 
Senkung der Kohleverstromung die Klimaschutzziele der Bundesregierung
nicht erreicht werden können.
Bis jetzt wird die Senkung der Treibhausgase über den 
Emissionshandel geregelt. Schlupflöcher führen jedoch dazu, dass sich
die Energiekonzerne in großem Umfang teilweise fragwürdige 
Klimaschutzmaßnahmen im Ausland anrechnen lassen, statt im deutschen 
Kraftwerkspark für wirkungsvollen Klimaschutz zu sorgen. Deshalb soll
der Emissionshandel durch ein Kohleausstiegsgesetz ergänzt und 
unterstützt werden.
"Das Kohleausstiegsgesetz soll die lückenhafte Rechtslage in 
Deutschland schließen", sagt die Umweltjuristin Roda Verheyen, die 
den Gesetzesvorschlag mit Greenpeace erarbeitet hat. "Nach deutschem 
Recht ist eine Befristung der Laufzeit und eine Begrenzung der 
Strommenge von Kohlekraftwerken in diesem Umfang verhältnismäßig. 
Diese rechtfertigt auch keine Entschädigung des Betreibers." Nach 
Einschätzung der Expertin ist wegen der enormen Klimaschädlichkeit 
der Kohleverstromung die Ungleichbehandlung zwischen Kohle und Gas 
gerechtfertigt.
Der Ausstieg aus der klimaschädlichen Kohleverbrennung ist nach 
dem Atomausstieg ein weiterer Eckpfeiler einer Energiewende hin zu 
einer zukunftsfähigen Energieversorgung. Aktuell ist in Deutschland 
bis 2012 jedoch der Bau von 27 neuen Kohlekraftwerken geplant. Diese 
sollen eine Gesamtkapazität von 25.000 Megawatt haben. Diese Anlagen 
würden die Atmosphäre jährlich mit zusätzlichen 151 Millionen Tonnen 
Kohlendioxid belasten. Das ist anderthalbmal so viel wie der 
Kohlendioxid-Ausstoß des gesamten Verkehrssektors.
Achtung Redaktionen: Rückfragen bitte an Karsten Smid, Tel. 
0171-8780 821, oder Tel. 040-30618 -388, Pressesprecherin Ortrun 
Sadik, Tel. 0171-8781 184. Den Gesetzesvorschlag finden Sie im 
Internet unter www.greenpeace.de

Original-Content von: Greenpeace e.V., übermittelt durch news aktuell

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