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NABU

BUND und NABU gegen Schwächung des deutschen Naturschutzrechts - Bundesländer gefährden Artenvielfalt

Berlin (ots)

Berlin - Der Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) rufen 
die Bundesregierung auf, die aktuellen Forderungen der Bundesländer 
zur Aufweichung der Naturschutzstandards in Deutschland 
zurückzuweisen. Angesichts des dramatischen Verlustes an Arten und 
Lebensräumen sei schon der erste Entwurf des 
Bundesnaturschutzgesetzes ein Minimalkompromiss gewesen, der eine 
Reihe von Defiziten aufweise. Ein großer Teil der vom Bundesrat 
gewünschten Korrekturen am Entwurf fordere nun noch weitergehende 
Verschlechterungen im Naturschutz. Das Bundesnaturschutzgesetz soll 
voraussichtlich am 3. Juni im Kabinett behandelt und am 19. Juni im 
Bundestag verabschiedet werden.
Olaf Tschimpke, NABU-Präsident: "Die Bundesländer müssen im 
Naturschutz endlich mehr Verantwortung zeigen. Die dramatische 
Bedrohung vieler Tier- und Pflanzenarten erlaubt keine weitere 
Absenkung der bewährten Standards im Natur- und Artenschutz. Eine 
hohe Qualität im deutschen Umwelt- und Naturschutz ist nicht nur 
Voraussetzung für die hohe Lebensqualität in Deutschland insgesamt, 
sie ist auch ein positiver Standortfaktor, den es gerade in der 
aktuellen Wirtschaftskrise zu verteidigen gilt. Dieser 
Herausforderung dürfen sich weder die Länder noch die Bundesregierung
länger verweigern."
Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND:  "Mit dem von uns sehr 
bedauerten Scheitern des Umweltgesetzbuches hat die Regierung eine 
historische Chance, den Natur- und Umweltschutz in Deutschland 
entscheidend zu stärken, leider verspielt. Nun darf der Zeitdruck bei
der Verabschiedung des Bundesnaturschutzgesetzes nicht dazu genutzt 
werden, eine Politik fortzuführen, die Natur- und Umweltschutz im 
Vergleich zu wirtschaftlichen Interessen hintanstellt."
So gefährde der vom Bundesrat geforderte absolute Vorrang des 
Vertragsnaturschutzes  die Bewahrung bedrohter Lebensräume wie 
Feuchtwiesen oder alter Buchenwälder. So lassen  sich die Lebensräume
für Biber, Brachvogel und Kranich nicht schützen, sie würden zum 
Spielball zumeist nur kurz geltender Verträge. Weiger: "Bei aller 
Bedeutung des vertraglichen Naturschutzes kann er den hoheitlichen 
Naturschutz nicht ersetzen. Nur mit ihm lassen sich die 
Naturschutzziele auch gegenüber Dritten dauerhaft sichern."
Die aktuellen Beschlüsse des Bundesrates zur Aufweichung der 
Naturschutzstandards würden belegen, dass eine Mehrheit der Länder 
ihre natürlichen Lebensgrundlagen nur unzureichend wertschätze, 
betonte NABU-Präsident Tschimpke.
BUND-Vorsitzender Hubert Weiger verwies auf die drohende 
Zersplitterung des Naturschutzrechts in 16 unterschiedliche Lösungen,
was vermutlich zu einer Vielzahl von Prozessen um geplante Vorhaben 
und unterschiedliche Rechtsauslegungen führen würde.
Der BUND und der NABU forderten insbesondere die Politiker der 
Union auf, sich entsprechend der Verhandlungsergebnisse für das 
Umweltgesetzbuch zu einem zukunftsfähigen Naturschutzrecht zu 
bekennen. Die gegenwärtig verhandelte Neufassung des 
Bundesnaturschutzgesetzes sei für die beiden großen Umweltverbände 
speziell im Wahljahr ein entscheidender Prüfstein für die 
Zukunftsfähigkeit der daran beteiligten Parteien. Die in den beiden 
Umweltverbänden organisierten über eine Million Mitglieder und 
Unterstützer würden sehr genau beobachten, wer sich für mehr Natur- 
und Artenschutz und damit für die Lebensqualität in Deutschland 
einsetze.
Originaltext vom NABU

Pressekontakt:

BUND: Heidrun Heidecke, BUND-Naturschutzexpertin, Tel. 030-27586-495,
presse@bund.net, www.bund.net
NABU: Magnus Herrmann, NABU-Naturschutzexperte, Tel.: 030-284984-1618
Email: Magnus.Herrmann@NABU.de

Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell

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