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NABU

NABU fordert zügige Novellen von Bundeswald- und Bundesjagdgesetz

Bonn/Berlin (ots)

Der Naturschutzbund NABU hat die Initiative
von Verbraucherministerin Renate Künast zur Reform des Wald- und
Jagdgesetzes begrüßt und gleichzeitig die zügige Umsetzung beider
Vorhaben gefordert. "Der Jahrzehnte dauernde Reformstau im Jagdrecht
und beim Bundeswaldgesetz müssen endlich aufgelöst werden. Eine nur
ordnungsgemäße Waldwirtschaft und eine irgendwie waidgerechte Jagd
werden den zeitgemäßen Anforderungen doch schon lange nicht mehr
gerecht", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Das Jagdrecht müsse
vom Ballast des Reichsjagdgesetzes von 1934 befreit werden und der
Wildbiologie, dem naturnahen Waldbau und dem Tierschutz Rechnung
tragen.
Im Waldgesetz, das in seiner geltenden Fassung nahezu
"ökologiefrei" sei, müssten die anerkannten Grundsätze einer
naturnahen Waldwirtschaft verankert werden. Diesem Anspruch würden
die von Renate Künast vorgestellten Eckpunkte laut NABU jedoch nur
teilweise gerecht. "Insbesondere die Eckpunkte zum Waldgesetz fallen
sehr dürftig aus und bleiben weit hinter den Ergebnissen des von der
Bundesregierung initiierten nationalen Waldprogramms zurück", so
Tschimpke. Wesentliche Bestandteile eines naturnahen Waldes, wie der
Schutz von Totholz und besonderen Lebensräumen, würden gar nicht oder
weitgehend unverbindlich geregelt. Als positiv hingegen wertete der
NABU den angestrebten Verzicht auf Kahlschläge, Pflanzenschutzmittel
und Gentechnik im Wald.
Auch die Eckpunkte zum Bundesjagdgesetz ließen die notwendige
Entschiedenheit vermissen. "Es ist völlig unverständlich, warum die
meisten Wasservogelarten, darunter gefährdete Enten, Gänse und
Taucher weiterhin zur Liste der jagdbaren Arten gehören sollen",
sagte der NABU-Präsident. Die Regelung zur Jagd in Schutzgebieten sei
praxisfern und bestätige nur den privilegierten Status der Jagd. "In
Schutzgebieten muss weitgehende Jagdruhe herrschen", so Tschimpke. In
Nationalparken und Kernzonen von Großschutzgebieten sei die Jagd
entsprechend internationaler Kriterien gänzlich zu verbieten. Auch
müsste der Einsatz von giftiger bleihaltiger Munition generell
verboten werden, nicht nur in Form des Bleischrots bei der
Wasserjagd. Begrüßt wurde vom NABU das Verbot der Fallenjagd, der
Schutz von Greifvogelarten sowie das grundsätzliche Verbot der
Fütterung von Wildtieren und des Medikamenteneinsatzes.
Im Internet zu finden unter www.NABU.de
Für Rückfragen:
Christoph Heinrich, 
NABU-Waldexperte, 
Tel. 0228-4036-163
Gregor Beyer, 
NABU-Jagdeperte, 
0174-182 65 04

Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell

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