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NABU

NABU: Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz verstößt gegen EG-Recht

Berlin (ots)

Der NABU hat gegen das heute in Deutschland in
Kraft getretene Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz bei der EU-Kommission 
Beschwerde eingelegt. "Das mit 17-monatiger Verspätung erschienene 
Gesetz ist in höchstem Maße EG-rechtswidrig. Es missachtet, dass den 
Umweltverbänden nach dem europäischen Recht neuerdings ein 'weiter 
Zugang zu Gerichten' zu gewähren ist und sie daher mit umfassenden 
Klagerechten ausgestattet werden müssen", sagte NABU-Präsident Olaf 
Tschimpke. Das neue Gesetz sehe aber nur dann Klagemöglichkeiten von 
Verbänden vor, wenn sie sich auf Vorschriften berufen, gegen die 
Bürger ohnehin vorgehen können. Verstöße gegen den Klima-, Gewässer- 
und Naturschutz könnten sie dagegen nicht geltend machen. "Damit 
erhalten die Verbände praktisch keine neuen Klagerechte. Sie können 
sich nicht nachhaltig für das Allgemeinwohl einsetzen", kritisierte 
Tschimpke.
Der NABU habe die Bundesegierung mehrfach auf den Verstoß gegen 
die EG-Vorgaben hingewiesen, aber sie habe selbst die zahlreichen 
kritischen Stimmen der Sachverständigen ignoriert. Nun verkaufe sie 
das Gesetz auch noch als Erfolg und weise auf die angeblich weiten 
Klagerechte der Verbände hin. Dies sei Augenwischerei - jetzt könne 
nur noch der Gang nach Brüssel helfen. "Wir sind sicher, dass die 
Bundesregierung das Gesetz nachbessern muss", so Tschimpke. Der NABU 
sehe es als seine Pflicht an, dieses rechtswidrige Verhalten der 
Regierung zu unterbinden. "Wir können nicht zusehen, wie unsere 
Umwelt immer weiter zum Ausverkauf angeboten wird", betonte der 
Präsident.
Originaltext vom NABU

Pressekontakt:

Rückfragen:
Dr. Susanne Creutzig, NABU-Rechtsexpertin, mobil 01 77-2 78 71 18
Im Internet zu finden unter www.NABU.de

Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell

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