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TÜV-Verband e. V.

Skihelme retten Leben

Berlin (ots)

Gut ein Zehntel aller Ski-Verletzungen betreffen den Kopfbereich - TÜV-Verband rät: Freiwillig immer einen Skihelm tragen - Beim Kauf auf Sicherheit, Passform und GS-Zeichen achten

Nachdem im vergangenen Jahr die Skisaison wegen der Corona-Pandemie weitgehend ausgefallen ist, schöpfen Wintersportler:innen in diesem Winter Hoffnung. Bisher sind Reisen in viele Ski-Gebiete unter strengen Auflagen weiterhin möglich. Damit steigt auch das Verletzungsrisiko wieder. Rund 38.000 Skifahrer:innen und Snowboarder:innen aus Deutschland verletzten sich in der Saison 2019/2020 so schwer, dass sie ärztlich behandelt werden mussten. Das geht aus der Statistik des Deutschen Skiverbandes hervor. 11 Prozent aller Verletzungen betreffen den Kopfbereich und 20 Prozent wurden durch Kollisionen (mit-)verursacht. "Wir empfehlen dringend, immer mit Skihelm auf die Piste zu gehen", sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. Bisher gebe in den meisten Skigebieten noch immer keine Helmpflicht für Erwachsene. Untersuchungen zeigten, dass das Tragen von Skihelmen vor allem Einfluss auf die Schwere der Kopfverletzungen hat. Bühler: "Skihelme verringern nicht nur das Risiko von Gehirnerschütterungen und Schädelfrakturen, sondern schützen auch vor Schnittverletzungen durch scharfe Kanten." Bei der Auswahl des Helms sollten Verbraucher:innen vor allem auf die Sicherheitseigenschaften und die Passform achten. Orientierung in Sachen Sicherheit bietet hier das GS-Zeichen ("Geprüfte Sicherheit").

Eine Pflicht, Skihelme zu tragen, gibt es weder in Deutschland und Frankreich noch in der Schweiz. Auch Norwegen kennt keine Helmpflicht. In Österreich müssen Kinder bis zum 15. Lebensjahr in vielen Skigebieten einen Helm tragen. In Italien wird die Helmpflicht bis zum 14. Lebensjahr von der Polizei durchgesetzt. Auch in Polen, Slowenien und Kroatien müssen Kinder und Jugendliche einen Helm tragen. Bühler: "Allein schon wegen ihrer Vorbildfunktion sollten auch Erwachsene grundsätzlich nur mit einem Helm Skifahren oder Snowboarden."

Eine wichtige Entscheidungshilfe bei der Auswahl eines Skihelms ist das im deutschen Produktsicherheitsgesetz geregelte GS-Zeichen. Es bedeutet, dass der Hersteller oder der Händler den Helm von einer unabhängigen Prüfstelle hat testen und zertifizieren lassen. "Das GS-Zeichen garantiert, dass im Zuge eine Baumusterprüfung die Einhaltung der spezifischen Sicherheitsanforderungen kontrolliert worden ist", so Bühler. Die entsprechenden Vorgaben sind in der EU-Richtlinie für persönliche Schutzausrüstungen und in der entsprechenden EU-Norm festgelegt. Darüber hinaus erfolgen im Rahmen der GS-Prüfung weitere Kontrollen, zum Beispiel Vor-Ort-Besichtigungen der Produktion, Probeentnahmen oder eine Überprüfung der Qualitätssicherung.

Nach welchen Kriterien werden Ski-Helme getestet?

Vor Vergabe des Prüfzeichens stehen umfangreiche Tests auf Basis der europäischen Norm EN 1077. Die Anforderungen dieser Norm müssen alle Helme in Europa erfüllen. Dabei werden zwei Helmtypen unterschieden: Helme der Klasse A umschließen mit der Helmschale auch den Ohrenbereich und bieten mechanisch etwas mehr Schutz. Helme der Klasse B decken in der Regel etwas weniger Fläche ab, bieten dafür aber eine bessere Belüftung und mehr Tragekomfort.

Wie wird getestet?

Die Prüfer:innen unterziehen den Helm im Labor unterschiedlichen Belastungstests. Mit dem Falltest wird untersucht, wie gut der Helm Stöße absorbieren kann. Beim Durchdringungstest zeigt der Helm, wie gut er den Kopf vor spitzen oder scharfkantigen Gegenständen schützt. Und beim so genannten Abstreif- oder Roll-off-Test wird geprüft, wie gut der Helm im Falle eines Sturzes auf dem Kopf sitzt. Vor den Prüfungen werden die Helme gekühlt oder mit Hilfe von UV-Strahlung einem Schnellalterungsprozess unterzogen. Darüber hinaus prüfen die TÜV-Expert:innen, ob Kinnverschluss und Kinnriemen funktionieren, ob die wichtigsten Teile des Kopfes geschützt sind und ob der Helmträger freie Sicht hat. Nicht zuletzt nehmen die Fachleute die Helmkennzeichnung und die Bedienungsanleitung unter die Lupe.

Worauf sollte man beim Kauf eines Ski-Helms achten?

Ein Skihelm muss optimal passen - sonst kann er seine Schutzwirkung nicht voll entfalten. Er sollte relativ eng sitzen, dabei aber nicht drücken. Nur, wenn der Helm beim Wackeln mit dem Kopf - auch ohne Anlegen des Kinnriemens - nicht verrutscht, bietet er den erforderlichen Schutz. Weitere Kriterien für die Helmauswahl sind Gewicht, Einstellmöglichkeiten und Klimaregulierung sowie "Signalfarben". Kinnband, Kinnverschluss und Belüftungsschieber sollten auch mit Handschuhen gut zu bedienen sein. Wer regelmäßig mit Skibrille oder Sportsonnenbrille auf die Piste geht, sollte diese zum Helmkauf mitnehmen. Nur so lässt sich testen, ob beides zusammenpasst. Helme mit fest montiertem Visier sind besonders für Brillenträger eine Option.

Wie lange hält ein Helm?

Wenn der Helm mit einem starken Stoß beansprucht wurde, sollte er unbedingt sofort ersetzt werden, weil die innere Struktur des Materials beschädigt sein könnte. Ansonsten steht ein Helmwechsel alle drei bis fünf Jahre an. Das Material altert durch häufige Verwendung, Kälte, Feuchtigkeit, Schweiß und hohe UV-Einstrahlung in den Bergen relativ schnell.

Weitere Informationen unter: https://www.tuev-verband.de/pressemitteilungen/skihelme-retten-leben

Über den TÜV-Verband: Der TÜV-Verband e. V. vertritt die politischen und fachlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Der Verband setzt sich für technische und digitale Sicherheit bei Produkten, Anlagen und Dienstleistungen durch unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung ein. Mit seinen Mitgliedern verfolgt der TÜV-Verband das Ziel, das hohe Niveau der technischen Sicherheit in unserer Gesellschaft zu wahren und Vertrauen für die digitale Welt zu schaffen.

Pressekontakt:

Maurice Shahd
Pressesprecher
TÜV-Verband e. V.
Friedrichstraße 136 | 10117 Berlin
T 030 760095-320, E presse@tuev-verband.de
www.tuev-verband.de | www.twitter.com/tuevverband

Original-Content von: TÜV-Verband e. V., übermittelt durch news aktuell

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