Allianz Private Krankenversicherung fordert Senkung der Mehrwertsteuer für Arzneimittel
München (ots)
1,8 Milliarden Euro Ersparnis in der Krankenversicherung durch halben Mehrwertsteuersatz - Deutschland nahezu einziges Land in Europa mit vollem Mehrwertsteuer-Satz für Medikamente
Arzneimittel sollten zukünftig nur noch dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von derzeit sieben Prozent unterliegen. Das fordert Wilfried Johannßen, Mitglied des Vorstands der Allianz Privaten Krankenversicherungs-AG. Dadurch würden die Versicherten der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung direkt um insgesamt gut 1,8 Milliarden Euro entlastet.
"Unabhängig von der Debatte um eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach der Bundestagswahl ist die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Arzneimittel auf den ermäßigten Steuersatz von derzeit sieben Prozent eine vordringliche Aufgabe", forderte Johannßen. Die Allianz Private Krankenversicherung sagt für den Fall einer Erhöhung der Mehrwertsteuer einen Anstieg der Ausgaben für Arzneimittel in der privaten wie der gesetzlichen Krankenversicherung um rund 402 Millionen Euro voraus. "Diese Mehrkosten konterkarieren das für eine Mehrwertsteuererhöhung genannte Ziel der Entlastung der Sozialversicherungsbeiträge", sagt das Vorstandsmitglied der drittgrößten privaten Krankenversicherung in Deutschland. Denn während einerseits die Mehreinnahmen aus der höheren Mehrwertsteuer genutzt werden sollen, den Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung und damit die Lohnebenkosten zu senken, würde die gleiche Maßnahme in der Krankenversicherung zu einem Anstieg der Sozialversicherungsausgaben führen.
Im übrigen sei es weder nachvollziehbar noch akzeptabel, dass zum Beispiel Kaffee und Zucker nur mit sieben Prozent Mehrwertsteuer belegt werden, Arzneimittel aber mit dem vollen Satz. Dass der Gesetzgeber im Prinzip durchaus inhaltliche Begründungen für einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Produkte der medizinischen Versorgung anerkenne, werde daran deutlich, dass etwa Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte, Körperersatzstücke, orthopädische Apparate, künstliche Gelenke oder auch Hörapparate und Herzschrittmacher nur mit sieben Prozent Mehrwertsteuer belegt werden. Eine Bereinigung bzw. Vereinheitlichung sei hier dringend erforderlich.
Eine Absenkung auf den reduzierten Mehrwertsteuersatz wäre konsequent, weil an die Stelle einer zusätzlichen Belastung der Krankenversicherung durch höhere Mehrwertsteuerzahlungen für Arzneimittel eine Entlastung käme, die zu erheblichen Einsparungen für die Versicherten der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung führen würde. "Nach unseren Berechnungen würde eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent zu Einsparungen bei Arzneimitteln in der gesamten Krankenversicherung in Höhe von rund 1,8 Milliarden Euro führen", erklärt Johannßen.
Niedrigere Ausgaben für Arzneimittel machen wiederum Beitragssatzsenkungen bei Krankenkassen wie auch privaten Krankenversicherern möglich.
Mit einem solchen Schritt würde im übrigen nur das umgesetzt, was in fast allen europäischen Ländern die Norm ist. Arzneimittel unterliegen dort meist einem deutlich ermäßigten Mehrwertsteuersatz. Zum Teil erhebt der Staat auch überhaupt keine Mehrwertsteuer auf verschreibungspflichtige Arzneimittel, z.B. in Schweden oder Großbritannien.
Tabelle 1: Übersicht über Mehrwertsteuersätze für Arzneimittel in ausgewählten europäischen Ländern
Land Normaler MwSt-Satz MwSt-Satz auf MwSt-Satz auf nicht in % verschreibungs- verschreibungs- pflichtige pflichtige Arzneimittel in % Arzneimittel in %
Belgien 21,0 6,0 6,0 Deutschland 16,0 16,0 16,0 Dänemark 25,0 25,0 25,0 Finnland 22,0 8,0 8,0 Frankreich 19,6 2,1/5,5 (2) (3) 2,1/5,5 (2) (3) Griechenland 18,0 8,0 8,0 Großbritannien 17,5 0,0 17,5 Irland 21,0 0,0 (4) 0,0 (4) Italien 20,0 10,0 10,0 Niederlande 19,0 6,0 6,0 Österreich 20,0 0,00 (1) 20,0 Portugal 19,0 5,0 5,0 Schweden 25,0 0,0 25,0 Schweiz 7,6 2,4 2,4 Spanien 16,0 4,0 4,0
(1) für erstattete Arzneimittel; (2) für erstattungsfähige Arzneimittel; (3) für nicht erstattungsfähige Arzneimittel; (4) Arzneimittel zur oralen Anwendung; sonst. 21,0% Quelle: BPI; Stand 2004
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