Haufe aktuell: Neuregelung der Altersteilzeit zum 1.7. 2004
Freiburg (ots)
Seit 1996 bietet das Altersteilzeitgesetz älteren Arbeitnehmern die Möglichkeit, gleitend in den Ruhestand überzugehen. Altersteilzeitverträge erfreuen sich seither einer immer größeren Beliebtheit. Nun wird das Alterteilzeitgesetz in zentralen Teilen geändert. Beim Abschluss von Altersteilzeitverträgen sind daher künftig zahlreiche Neuregelungen zu berücksichtigen.
So werden durch die Einführung eines Regelarbeitsentgelts neue Berechnungsvorschriften für die Ermittlung des Aufstockungsbetrages geschaffen. Der Mindestnettobetrag spielt keine Rolle mehr, sondern maßgeblich ist allein eine 20%ige Aufstockung des neuen Regelarbeitsentgeltes. Dabei handelt es sich um das auf einen Monat entfallende vom Arbeitgeber regelmäßig zu zahlende sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt, soweit es die Beitragsbemessungsgrenze des SGB III nicht überschreitet. Entgeltbestandteile, die nicht laufend gezahlt werden, sind nicht berücksichtigungsfähig.
Eine der entscheidenden Fragen, die sich auch nach In-Kraft-Treten der Neuregelungen stellt und die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen interessiert, ist die Frage ob sich ein Altersteilzeitvertrag im Einzelfall rechnet. Die optimale Lösung zur schnellen Bewertung individueller Sachverhalte bieten entsprechende Berechnungstools, wie z.B. der neue Altersteilzeitrechner der Haufe Mediengruppe im Haufe Personal Office.
Neben der Änderung der Rentenaufstockung und der Abkoppelung von tariflichen Arbeitszeiten sieht das neue Altersteilzeitgesetz in Zukunft auch einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf eine Insolvenzsicherung seiner Zeitguthaben im Blockmodell vor. Die daraus resultierende Insolvenzsicherungspflicht trifft alle Arbeitgeber, mit Ausnahme von Bund, Ländern, Gemeinden, Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, über deren Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht zulässig ist.
Weitere Informationen, nicht nur zum neuen Altersteilzeitrecht, liefert Haufe Personal Office. Neben ausführlichen Fachbeiträgen zum Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht bietet das marktführende Informationssystem für die Personalarbeit eine umfassende Gesetzes- und Entscheidungsdatenbank sowie zahlreiche praktische Arbeitshilfen.
Haufe Personal Office (Version Juni 2004, lieferbar ab 17.6.2004)
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