VAUNET - Verband Privater Medien
VPRT kritisiert neues WDR-Gesetz in Landtagsanhörung
Berlin (ots)
Private Medienunternehmen fordern klare Kriterien für Selbstverpflichtungen und mehr finanzielle Transparenz - keine Legitimation der "Dritten Säule" im Internet
Auf heftige Kritik stößt das aktuelle Novellierungsverfahren des WDR-Gesetzes bei den privaten Medienunternehmen. Vor falschen und verfrühten Weichenstellungen zu Gunsten des WDR warnte der Verband Privater Rundunk und Telekommunikation e. V. (VPRT) anlässlich einer Anhörung des Landtages Nordrhein-Westfalen heute in Düsseldorf. Die Novelle des WDR-Gesetzes sieht unter anderem vor, die gesetzlich definierten Aufgaben des WDR auf den Online-Bereich auszudehnen, einen Bouquetschutz für öffentlich-rechtliche Digitalprogramme aufzunehmen und die Hörfunkwerbung ohne tageszeitliche Beschränkungen zuzulassen. Zudem enthält der Entwurf aus Sicht der Privaten nur unzureichende Vorgaben zur finanziellen Transparenz der Mittelflüsse des WDR.
VPRT-Präsident Jürgen Doetz: "Der VPRT verwehrt sich gegen den Versuch, mit dem WDR-Gesetz landesrechtlich Fakten zu schaffen, die weit über die bisherigen Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag hinausgehen. Damit würde die Diskussion der Länder über die ARD-Strukturreform sowie die bis zum Herbst vorzulegenden Selbstverpflichtungserklärungen der öffentlich-rechtlichen Anstalten ad absurdum geführt."
Der Novellierungsentwurf sieht unter anderem eine gesetzliche Absicherung des Internetangebotes als "Dritte Säule" des WDR vor und begründet dies mit der zunehmenden Bedeutung des Online-Angebotes für die Grundversorgung der Bevölkerung. Der VPRT verwies in der heutigen Anhörung darauf, dass der WDR zwar ein auf tatsächlich ausgestrahlte Sendungen bezogenes, programmbegleitendes Onlineportal anbieten könne, im Übrigen aber die privatwirtschaftlichen Angebote die Grundversorgung der Bevölkerung absichern könnten. Die Regelung konterkariere zudem Sinn und Zweck der vom Rundfunkstaatsvertrag geforderten Selbstverpflichtungen zur Begrenzung des Funktionsauftrages auch im Onlinebereich. Wenn auf Landesebene ein Rahmen für eine Selbstverpflichtung vorgesehen werden solle, dann müsse er hinreichend konkrete und nachprüfbare Vorgaben zur Auftragsdefinition enthalten. Auch der im Gesetz vorgesehene Bouquetschutz für öffentlich-rechtliche Digitalprogramme gehe nicht mit dem Rundfunkstaatsvertrag konform. In der Praxis könne dieser zu einer bevorzugten Einspeisung öffentlich-rechtlicher Programme im Paket führen.
Im Bereich der Werberegelung für WDR-Hörfunkangebote plädiert der VPRT dafür, von dem im Rundfunkstaatsvertrag vorgesehen Gestaltungsspielraum Gebrauch zu machen und die zulässige Werbung tageszeitlich und auf Werktage zu begrenzen. Die Erforderlichkeit einer solchen Regelung sei gerade in den letzten Wochen im Umfeld der Fußball-Europameisterschaft deutlich geworden: In der aktuellen Preisliste der ARD Sales & Services zur Europameisterschaft werden Werbeblöcke für 14 öffentlich-rechtliche Radioprogramme angeboten. Die national einheitlichen Werbezeiten erstrecken sich dabei montags bis samstags bis 22.35 Uhr und liegen damit deutlich jenseits der bislang vom WDR geübten Praxis.
Hinsichtlich der Veröffentlichung der WDR-Jahresabschlüsse setzt sich der VPRT für mehr Transparenz ein und schlägt darüber hinaus die Verpflichtung zur Erstellung eines Lageberichtes, eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichtes vor, wie der Rundfunkstaatsvertrag es schon heute für das ZDF und das Deutschlandradio vorsieht. "Die volle Transparenz über die Verwendung von Gebührenmitteln und privatwirtschaftlichen Einnahmen ist Grundvoraussetzung für die Überprüfung des Einsatzes der Gebührenmittel insbesondere im Wettbewerb in privatwirtschaftlichen Märkten", so Jürgen Doetz. Hier müsse das Umsetzungs- und Vollzugsdefizit der Finanziellen Transparenzrichtlinie auf Landesebene behoben werden.
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