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Terminankündigung
Grundsatzentscheidung des BGH zu Lizenzgebühren für Sportberichterstattung im Hörfunk

Berlin (ots)

VPRT: Kommerzielles Interesse der Fußballvereine darf nicht 
   Vorrang vor Rundfunkfreiheit eingeräumt werden
Am 28. Juni 2005 um 11.00 Uhr wird der Kartellsenat des
Bundesgerichtshofs (BGH) in einer mündlichen Verhandlung über die
Rechtmäßigkeit von Lizenzgebühren für die Hörfunkberichterstattung
von Sportereignissen entscheiden. Dem Urteil der Karlsruher Richter
kommt weitreichende Bedeutung zu. Hans-Dieter Hillmoth, Vorsitzender
des Fachbereichs Hörfunk im VPRT: "Die Entscheidung des
Bundesgerichtshofes ist richtungsweisend für die gesamte
Sportberichterstattung. Der VPRT ist der Auffassung, dass die
Erhebung von Lizenzgebühren für Sportberichterstattung von
Radiosendern das Grundrecht auf Rundfunkfreiheit stark gefährdet. Den
kommerziellen Interessen der Vereine darf auf keinen Fall Vorrang vor
der Rundfunkfreiheit eingeräumt werden."
Mündliche Verhandlung:
   28. Juni 2005, Beginn: 11.00 Uhr
Ort:
   Bundesgerichtshof
   Herrenstraße 45 a
   D - 76133 Karlsruhe
   Sitzungssaal 004, Neubau
Aktenzeichen: KZR 37/03
Über den Musterprozess
Seit vier Jahren (2001) streitet Radio Hamburg stellvertretend für
den privaten Rundfunk gegen die Deutsche Fußball-Liga (DFL) und die
Hamburger Fußballvereine Hamburger SV und FC St. Pauli.
Kern des Rechtsstreits
Der private Rundfunk streitet für das Recht auf freie
Berichterstattung aus den Fußballstadien und von Sportereignissen,
das nicht durch Vergabe von Exklusivrechten oder Lizenzgebühren
eingeschränkt werden darf. Das Urteil in diesem Rechtsstreit besitzt
Grundsatzcharakter.
Chronik
Bis einschließlich zur Fußballsaison 1999/2000 erhielten
Hörfunkreporter unentgeltlich den Zutritt zu Pressetribünen,
Pressekonferenzen und zu den sog. "Mixed Zones", um Interviews mit
Spielern und Trainern führen zu können. Hörfunksender berichteten
schon seit ihrem Sendebeginn Mitte der Achtziger Jahre live oder in
Form von aktuellen Zusammenfassungen über Spiele der ersten und
zweiten Bundesliga.
Anfang 2000 forderten die Bundesligaclubs und deren
Vermarktungsorganisation DFL unter Berufung auf "Hörfunkrechte"
erstmals eine Vergütung für Live- und sonstige Berichterstattung aus
den Stadien.
Auch von Radio Hamburg forderten die Hamburger Bundesligaclubs und
DFL eine Vergütung für die "Hörfunkrechte". Wegen der zentralen
Bedeutung des Themas für die Rundfunkfreiheit hat Radio Hamburg
stellvertretend für den VPRT-Fachbereich Hörfunk gegen diese
Forderung Klage erhoben.
Vor dem Bundesgerichtshof ist nun die Frage der kommerziellen
Verwertung von "Hörfunkrechten" höchstrichterlich zu klären: Mit dem
Prozess wollen die privaten Veranstalter auch künftig den Zuhörern in
Deutschland die gewohnte Berichterstattung sichern.
Instanzen
April 2002: Landgericht Hamburg
   Abweisung der Klage
Juni 2003: Oberlandesgericht Hamburg
   Zurückweisung der Berufung, u. a. wegen einer Reihe von
   Zugeständnissen der DFL.
   "Etappensieg" für Hörfunk: DFL hat in mündlicher Verhandlung die
   Zulässigkeit von Nachberichterstattung im Hörfunk anerkannt.
28. Juni 2005: Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH),
   Mündliche Verhandlung
   BGH-Entscheidung ausstehend
Für Rückfragen:
Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel. 030/39880-101, Email:  schultz@schultz-kommunikation.de

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