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Zeitungsverleger: Gesetzentwurf zur Ausbildungsplatzabgabe geht völlig an der Praxis vorbei und enthält schwere handwerkliche Fehler

Berlin (ots)

Der Gesetzentwurf zur Ausbildungsplatzabgabe
enthält nach Auffassung des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger
(BDZV) schwere handwerkliche Fehler, die für die Verlage
katastrophale Folgen hätten. "Wir haben an Herrn Müntefering sowie
die übrigen Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen und an die
Vorsitzenden der zuständigen Bundestagsausschüsse appelliert, sich
dafür einzusetzen, dass der Entwurf auf keinen Fall realisiert wird",
erklärte ein Sprecher des BDZV heute in Berlin. Zur grundsätzlichen
Kritik der Arbeitgeberseite, die auch von den Zeitungsverlegern voll
und ganz unterstützt werde, käme eine Reihe pressespezifischer
Probleme.
Als "regelrechten Unfug" bezeichnete der BDZV die in dem Entwurf
festgelegte Regelung, die geplante Abgabe der Unternehmen von der
Anzahl der Beschäftigten abhängig zu machen, ohne Rücksicht darauf,
ob sie überhaupt Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen können. Im
Pressebereich betreffe dies die Zustellunternehmen. "Dabei weiß doch
jeder, dass die Zustellung von Zeitungen kein Ausbildungsberuf ist,
sondern eine Teilzeitarbeit, die täglich früh morgens in zwei Stunden
erledigt sein muss", so der BDZV. Allein dies zeige, wie sehr der
Entwurf an der Praxis vorbei gehe. Auch das Redaktionsvolontariat als
Heranführung und wichtigster Zugang zum Redakteursberuf werde bei der
Ermittlung der Ausbildungsquote überhaupt nicht berücksichtigt.
Dieser Ausbildungsgang sei im Tarifvertrag über das
Redaktionsvolontariat festgeschrieben.
Die komplette Stellungnahme ist im Internet abrufbar unter:
www.bdzv.de/pressem/sub_index.htm

Pressekontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

Original-Content von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V., übermittelt durch news aktuell

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