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Zeitungsverleger: Entscheidung des Bundeskabinetts muss korrigiert werden

Berlin (ots)

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
hat an die Bundesregierung appelliert, die Entscheidung des
Bundeskabinetts zum so genannten "Caroline-Urteil" zu korrigieren und
Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
einzulegen. "Das Urteil ist letztendlich ein Freibrief für Zensur",
sagte ein Sprecher des BDZV heute in Berlin. Wenn über Fehlverhalten
von Personen der Zeitgeschichte - prominente Schauspieler, Sportler,
Künstler sowie Politiker und Repräsentanten der Wirtschaft - nicht
mehr umfassend und schonungslos berichtet werden dürfte, dann sei die
Wächterfunktion der Presse ad absurdum geführt. Der BDZV hob hervor,
dass der Persönlichkeitsschutz in Deutschland durch die Verfassung
sowie die Rechtsprechung und durch die Selbstkontrolle des Deutschen
Presserats gewährleistet sei.

Pressekontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

Original-Content von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V., übermittelt durch news aktuell

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