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Zeitungsverleger appellieren: Bundestag muss Entwürfe für Stalking-Bekämpfungsgesetz ändern

Berlin (ots)

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
hat heute an die Mitglieder des Deutschen Bundestags appelliert, die
- konkurrierenden - Entwürfe von Bundesregierung und Bundesrat für
ein "Stalking-Bekämpfungsgesetz" in den vorliegenden Fassungen
abzulehnen. In den Beschlussvorlagen, über die die Abgeordneten
morgen diskutieren, fehle ein ausdrücklicher Hinweis auf die Presse,
sagte eine Sprecherin des BDZV am 10. Mai 2006 in Berlin. In dem
Gesetzestext müsse klipp und klar zum Ausdruck kommen, dass
Journalisten nicht unter das Stalking-Bekämpfungsgesetz fallen.
Anderenfalls stünden Journalisten bei ihren Recherchen "mit einem
Bein im Gefängnis".
Der BDZV bekräftigte, dass der Schutz vor Psychoterror durch
Belästigungen und Verfolgungen - dem so genannten Stalking -
garantiert sein müsse. "Aber Journalisten sind keine Stalker, sie
gehen lediglich ihrer Arbeit nach", betonte der Verband. Dazu zähle
auch die harte Recherche, die von einzelnen Betroffenen womöglich als
"Stalking" empfunden werden könne.

Pressekontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

Original-Content von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V., übermittelt durch news aktuell

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