ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
ABDA-Datenpanel belegt Bedeutung des apothekerlichen Botendienstes
Berlin (ots)
Das Datenpanel der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände gibt wertvolle Einblicke in die Struktur, die Qualität und den Umfang apothekerlicher Leistungen in der flächendeckenden Arzneimittelversorgung. Erstmals vor einem Jahr durchgeführt, zeigen die Ergebnisse des ABDA-Datenpanels 2018, dass die erhobenen Zahlen auch als Basis für die Bewertung der aktuellen Gesetzgebung dienen können. So soll mit den kürzlich in Kraft getretenen Änderungen der Apothekenbetriebsordnung der Botendienst der Apotheken in der Nachbarschaft gestärkt werden, indem er nicht mehr nur in begründeten Einzelfällen zulässig ist. Bislang war bekannt, dass täglich etwa 250.000 Botendienste im Bundesgebiet geleistet werden. Laut ABDA-Datenpanel 2018 bieten 96,7 Prozent der Apotheken einen Botendienst an. 88,0 Prozent der Apotheken liefern mindestens einmal pro Tag aus; von den restlichen 12,0 Prozent bieten die meisten Apotheken diesen Service zwei- bis dreimal wöchentlich an. Während 45,7 Prozent der Botendienste in Städten kürzer als 5 Kilometer sind, müssen 44,3 Prozent der Botendienste auf dem Land mehr als 15 Kilometer zurücklegen.
Alle Inhaber und Leiter der mehr als 19.000 Apotheken in Deutschland sind noch bis zum 15. November aufgerufen, sich am aktuellen ABDA-Datenpanel 2019 unter www.abda-datenpanel.de zu beteiligen. Die 30- bis 45-minütige Online-Befragung in Kooperation mit dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) findet in diesem Jahr zum zweiten Mal statt - und umfasst vier Themenbereiche: Angaben zur Person, Charakteristika der Apotheke, Daten zur flächendeckenden Versorgung und betriebswirtschaftliche Kennzahlen. Mit dem ABDA-Datenpanel sollen verlässliche Daten über öffentliche Apotheken generiert werden, die die gemeinsame Interessenvertretung der Apothekerschaft auf Bundes- und Landesebene gegenüber Politik und Krankenkassen erleichtern. Teilnehmer erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45 Euro (brutto) und exklusiv zusätzliche Brancheninformationen.
Mehr Informationen unter www.abda.de und www.abda-datenpanel.de
Pressekontakt:
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Christian Splett, Pressereferent, 030 40004-137, c.splett@abda.de
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