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ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Apothekenbelastung dreimal stärker als politisch gewollt

Berlin (ots)

Die Belastung der Apotheken durch das seit Beginn
des Jahres geltende Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG) ist
dreimal stärker als vom Gesetzgeber geplant. Hierauf weist die
Mitgliederversammlung des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) am
Samstag in Berlin hin. Der Gesetzgeber wollte mit Verabschiedung des
BSSichG einen Sparbeitrag der Apotheken von 350 Mio. Euro erzielen.
Tatsächlich kumulieren die Belastungen für die Apotheken aber anhand
der vorliegenden Quartalsabrechnung auf rund das Dreifache. Rechnet
man die Zahlen des ersten Quartals 2003 auf das Gesamtjahr hoch, geht
die Apothekenvergütung um rund 900 Mio. Euro zurück. Pro Apotheke
bedeutet dies eine Verminderung des Einkommens vor Steuern um mehr
als 41.000 Euro. Diese überproportionale Belastung ist primär Folge
des ebenfalls im Gesetz vorgesehenen Großhandelsabschlages, der in
der Realität zu knapp 80 Prozent auf die Apotheken weitergewälzt
wird.
Hermann S. Keller, Vorsitzender des DAV, sieht akuten
Handlungsbedarf für den Gesetzgeber. "Bereits jetzt sind Tausende von
Beschäftigungsverhältnissen in Apotheken dieser ungerechten und vom
Gesetzgeber in  dieser Höhe nicht gewollten Belastung zum Opfer
gefallen." Keller forderte die Abgeordneten des Deutschen 
Bundestages auf, diese für die Apotheken ruinöse Situation durch
Änderung des Gesetzes so schnell wie möglich  zu beseitigen.

Pressekontakt:

Elmar Esser
ABDA - Bundesvereinigung
Deutscher Apothekerverbände
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Jägerstr. 49/50
10117 Berlin
Tel.: 030. 400 04-131, Fax: -133
E-Mail: pressestelle@abda.de
www.abda.de www.aponet.de

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