ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Apothekenrecht gilt auch im Saarland
DocMorris-Filiale in Saarbrücken muss geschlossen werden
Berlin (ots)
Mit Beschluss vom 12. September 2006 verpflichtet das Verwaltungsgericht Saarlouis das Saarländische Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales die DocMorris-Filiale in Saarbrücken schließen zu lassen. Damit wurde dem Antrag der klagenden Apotheker stattgegeben. Diese hatten sich mit ihrer Klage gegen die Erteilung einer Betriebserlaubnis für eine Apotheke an eine niederländische Kapitalgesellschaft gewandt.
Mit der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage wird der Betrieb der Apotheke bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren unzulässig. Das Gericht folgt nicht dem vom Saarländischen Ministerium gewählten Weg, deutsches Apothekenrecht unter Berufung auf europäisches Recht auszusetzen. "Dies ist ein wichtiger Etappensieg für die Apotheker und zugleich ein Sieg für die Rechtsstaatlichkeit", kommentierte Heinz-Günter Wolf, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
Am 29.06.2006 hatte das Saarländische Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales einer niederländischen Kapitalgesellschaft die Erlaubnis zum Betrieb einer Apothekenfiliale in Saarbrücken erteilt. Dabei berief sich das Ministerium auf ein der Öffentlichkeit zunächst sechs Wochen vorenthaltenes Rechtsgutachten. Die darin vertretene Einzelmeinung genügte dem zuständigen Minister unter Hinweis auf die Schaffung einiger weniger Arbeitsplätze geltendes Bundesrecht nicht anzuwenden. Diesem bisher einmaligen Vorgang in der deutschen Rechtsgeschichte, mit dem sich die Verwaltung über den Willen des parlamentarischen Gesetzgebers hinwegsetzte, hat das Gericht Einhalt geboten.
[Verwaltungsgericht Saarlouis, Beschluß vom 12.09.2006, Az.: 3 F 38/06]
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