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dbb: "Grundsätzliche Mängel" im Entwurf des Beamtenstatusgesetzes

Berlin (ots)

Der dbb beamtenbund und tarifunion hat
"grundsätzliche Mängel" im Entwurf des Beamtenstatusgesetzes 
(BeamtStG) kritisiert, das im Zuge der Föderalismusreform die 
einheitlichen Grundlagen des Beamtenrechts in den Ländern neu ordnen 
soll. "Wir sehen darin einen Rückschritt - weg von der 
Bundeseinheitlichkeit, hin zu einer provinzrechtlichen Gemengelage", 
sagte dbb Chef Peter Heesen bei einem Beteiligungsgespräch am 8. 
August 2006 im Bundesinnenministerium in Berlin. "Der Bund 
interpretiert seine ihm aufgrund der Verfassungsänderung zustehende 
eigene Regelungsbefugnis unnötig eng."
Der Verfassunggeber habe aber klar erkannt, dass unbeschadet der 
Ausgestaltungsrechte der Länder der Kern des Berufsbeamtentums 
weiterhin bundeseinheitlich bleiben soll. "Einheitliche 
Grundstrukturen sind notwendig, damit eine bundesweite Mobilität der 
Beamten auch über Ländergrenzen und -kompetenzen hinweg erhalten 
bleibt", sagte der dbb Bundesvorsitzende. Das diene dem Beamten 
selbst, aber auch den Interessen der öffentlichen Verwaltung.
Eine der Grundlagen von Mobilität sei etwa im Laufbahnrecht die 
Gewissheit, dass in anderen Gebietskörperschaften erworbene 
Laufbahnbefähigungen überall in Bund und Ländern anerkannt werden. 
Deshalb vermisse der dbb in dem Gesetzentwurf die bundeseinheitliche 
Regelung laufbahnrechtlicher Schnittstellen. "Auf gemeinsame 
Grundlagen kommt es auch bei den statusrechtlichen Pflichten und 
Rechten an", so Heesen weiter. "Deshalb wäre es angebracht, die 
Festlegung des Grundgesetzes wieder aufzunehmen, dass hoheitliche 
Aufgaben durch Beamte wahrzunehmen sind." Auch der Grundsatz, dass 
die Rechtsstellung der Beamten nur durch Gesetz geregelt werden kann,
müsse in den Entwurf hineingeschrieben werden. Dass die 
Fürsorgepflicht für Beamte und Versorgungsempfänger den Anspruch auf 
Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung umfasst, gehöre 
nach dbb-Auffassung gleichfalls in das BeamtStG. Das eigenständige 
Versorgungssystem müsse statusrechtlich ausdrücklich vorgegeben und 
eine bundeseinheitliche Altersobergrenze festgelegt werden. "Die 
Dauer des Beamtenverhältnisses festzuschreiben, ist  
Verfassungsauftrag", so Heesen.
Auf Unverständnis des dbb stoße auch, dass das 
Personalvertretungsrecht - anders als das weiterhin bundesrechtlich 
verankerte Betriebsverfassungsrecht - nicht als grundsätzlicher 
Rechtsanspruch der Beschäftigten festgeschrieben wird. "Diese 
Ungleichbehandlung zwischen privatem und öffentlichem Bereich können 
wir nicht nachvollziehen", sagte Heesen. "Hier könnte der 
Bundesgesetzgeber sehr weitgehende Vorgaben machen, weil dieser 
Bereich weder dem Laufbahn- noch dem Besoldungs- noch dem 
Versorgungsrecht zuzuordnen ist."
Der dbb Chef appellierte, die "grundsätzlichen Mängel des 
Entwurfs, das heißt das Fehlen der aufgezeigten statusrechtlichen 
Regelungstatbestände, noch einmal gründlich zu überdenken".
dbb - beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
Telefon: 030.4081-5510
Fax: 030.4081-5599
Email:  zitka@dbb.de

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