CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Kors/Koschyk: Bundesregierung soll
vernünftiges Integrationskonzept statt weiterer Nachteile für
Spätaussiedler vorlegen
Berlin (ots)
Zu dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes erklären die Aussiedlerbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eva-Maria Kors MdB, und der vertriebenenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Die rot-grüne Bundesregierung markiert mit diesem Gesetzentwurf einen weiteren Meilenstein ihrer Politik gegen die Aussiedler. Die Regierungszeit der rot-grünen Koalition ist bereits gekennzeichnet von deutlichen Nachteilen für die Spätaussiedler wie die Halbierung der jährlichen Zuzugszahlen, die Absenkung der Reisekostenzuschüsse auf 200 Mark sowie die Streichung des Bustransfers vom Flughafen in die Erstaufnahmeeinrichtung. Gleichzeitig gibt es hartnäckige Bestrebungen der SPD, den Nachweis des individuellen Kriegsfolgenschicksals für die Deutschstämmigen aus den ehemaligen Staaten der UdSSR zu fordern. Ein weiteres Beispiel für die Politik gegen die Spätaussiedler findet sich im Haushaltsentwurf für das Jahr 2002, der eine erhebliche Reduzierung der Hilfen für die Herkunftsgebiete vorsieht. Vor drei Monaten erst konnte die CDU/CSU verhindern, dass massive Nachteile für die Spätaussiedler im Spätaussiedlerstatusgesetz verabschiedet wurden. Als Krönung legt das Bundeskabinett nunmehr unverfroren einen Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes vor, der genau diese Nachteile wieder vorsieht.
Dabei handelt es sich im Einzelnen um die gravierende Einschränkung der Abstammungsregelung, nach der nur noch die Abstammung von einem deutschen Elternteil und nicht mehr wie bisher die Abstammung von deutschen Großeltern für die Statusanerkennung ausreichen soll. Dies benachteiligt insbesondere die nicht unerhebliche Anzahl von Abkömmlingen aus gemischt-nationalen Ehen, die jedoch bei den deutschen Großeltern aufgewachsen sind.
Als weiterer Nachteil für die Ehegatten und Abkömmlinge ist der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse bei der Einreise vorgesehen. Der Gesetzentwurf stellt die Spätaussiedler damit eklatant schlechter als Ausländer, die nach einem wiederholbaren Sprachtest hier in Deutschland eingebürgert werden können. Angesichts der Kürzungen der Mittel für die Herkunftsländer bleibt schleierhaft, wie die Bundesregierung für flächendeckende Möglichkeiten zum Erlernen der deutschen Sprache in den Herkunftsländern vor der Ausreise sorgen will. Im Gesetzentwurf ist außerdem vorgesehen, den Ehegatten und Abkömmlingen den bisherigen eigenen Anspruch auf Einbeziehung in den Aufnahmebescheid ihrer Bezugsperson abzuerkennen und ihnen die Möglichkeiten eines sogenannten Antrags auf Höherstufung, d.h. auf eigene Anerkennung als Spätaussiedler, einzuschränken.
Wie ein Paradoxon erscheint der beabsichtigte gesetzliche Anspruch der Spätaussiedler und ihrer Ehegatten und Abkömmlinge auf die Teilnahme an einem kostenlosen Integrationskurs von 600 Stunden im Lichte der dafür angesetzten Haushaltsmittel für das Jahr 2002 und des Mangels eines vernünftigen Gesamtsprachförderkonzeptes. Die Bundesregierung beabsichtigt, im Bundesvertriebenengesetz bereits die Eckdaten eines noch nicht abgestimmten Sprachförderkonzeptes festzulegen. Dies geht nicht nur an den Bedürfnissen der Integration der Spätaussiedler vorbei, sondern auch an den Fachleuten der Sprach- und Integrationskurse, die die bisherigen Vorschläge der Bundesregierung abgelehnt haben.
Wir fordern daher die Bundesregierung auf, nicht an dem Gesetzentwurf festzuhalten, sondern zu der historischen Verantwortung den Spätaussiedlern gegenüber zu stehen, die wegen ihrer Nationalität im Herkunftsgebiet Nachteile erdulden mussten, und vielmehr die Grundlagen für eine vernünftige Integration im Zuwanderungsgesetz und im Haushaltsentwurf für das Jahr 2002 zu schaffen.
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