CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Keine Aufweichung des
strafrechtlichen Sanktionensystems
Berlin (ots)
Zu der Ankündigung von Bundesministerin Däubler-Gmelin, einen Gesetzentwurf zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen vorlegen zu wollen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die Überlegung, die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen weitgehend durch gemeinnützige Arbeit zu ersetzen, ist bereits Teil des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems. Das Vorhaben zeichnet sich nach dem bisher Bekanntgewordenen vornehmlich durch die Tendenz aus, das strafrechtliche Sanktionensystem aufzuweichen, Geld- und Freiheitsstrafen zu schwächen, die Strafrestaussetzung zur Bewährung erheblich auszuweiten und überdies die Vollstreckung in die Länge zu ziehen.
Die Ministerin wäre gut beraten, ihre unsäglichen Pläne gänzlich zu den Akten zu legen. Das gilt auch für ihre Vorstellungen zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen. Denn gemeinnützige Arbeit taugt nicht zur flächendeckenden Reaktion auf Kriminalität. Zum einen sind entsprechend geeignete Arbeitsstellen nur begrenzt vorhanden. Zum anderen ist die Vorstellung, dass die Mehrheit der Verurteilten zur Leistung gemeinnütziger Arbeit nicht nur in der Lage, sondern hierzu regelmäßig auch willens sei, schlicht illusionär.
Aus dem Hause Däubler-Gmelin droht eine neue realitätsferne Reform gegen jedweden Sachverstand.
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