Kruse: Steuererleichterung in der Seeschifffahrt
Berlin (ots)
100 Prozent Lohnsteuereinbehalt sichern maritime Ausbildung und Kompetenz
Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen Donnerstag einen Antrag zum vollständigen Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt verabschiedet. Mit der Gesetzesänderung steigt der Lohnsteuereinbehalt von 40 auf 100 Prozent, bei gleichzeitigem Wegfall der 183-Tage-Regelung. Die Dauer der Maßnahme ist zunächst auf fünf Jahre befristet. Danach wird eine erneute Bewertung stattfinden. Dazu erklärt der Beauftragte für maritime Wirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Rüdiger Kruse:
"Wir Parlamentarier haben Wort gehalten. Was wir im September für die maritime Wirtschaft angekündigt haben, ist jetzt 1:1 beschlossen. Der Erhalt der deutschen Flagge ist nicht nur ein norddeutsches Thema. Zukunftsorientierte und konkurrenzfähige Unternehmen im ganzen Land benötigen erfahrene Seeleute, die in Reedereien, bei Zulieferbetrieben, im Schiffbau, bei Dienstleistern, bei Behörden und vielen weiteren Stellen ihr erworbenes Fachwissen einsetzen. Der Erhalt der deutschen Flagge sichert Ausbildung, Arbeitsplätze und Know-How am Standort Deutschland. Der vollständige Lohnsteuereinbehalt ist das geeignete Instrument um den Wettbewerbsnachteil im Vergleich zu anderen europäischen Flaggen zu reduzieren und die Beschäftigung unter deutscher Flagge zu fördern."
Hintergrund:
Im Zuge des anhaltenden Kostendrucks in der Seeschifffahrt ist der 40-prozentige Lohnsteuereinbehalt und die damit verbundene teilweise Reduktion der Mehrkosten der deutschen Flagge nicht mehr ausreichend, um die Konkurrenzfähigkeit zu anderen europäischen Flaggen zu erhalten. In der Folge werden Schiffe unter deutscher Flagge zunehmend ausgeflaggt. Dies hat negative Auswirkungen auf die Ausbildung und Beschäftigung. Bisher ist es so, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Seeleuten 60 Prozent der entstandenen Lohnsteuer an das Finanzamt abführen und 40 Prozent einbehalten dürfen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Besatzungsmitglieder in einem mehr als 183 Tage dauernden zusammenhängenden Heuerverhältnis stehen.
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