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Kors/Koschyk: Union lehnt SPD-Bundesratsinitiative zur Aussiedlerbegrenzung strikt ab

Berlin (ots)

Zu der erneuten, bereits in 2001 gescheiterten
Gesetzesinitiative des niedersächsischen Innenministers Bartling
(SPD), den Zuzug von Spätaussiedlern durch die Forderung nach einem
individuellen Nachweis des Kriegsfolgenschicksals für die Anerkennung
als Spätaussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion massiv zu
begrenzen, erklären die Aussiedlerbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eva-Maria Kors MdB, und der
vertriebenenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Hartmut Koschyk MdB:
Zu Beginn des Wahljahres gibt sich die SPD erneut größte Mühe,
ihre Politik gegen die Interessen der Aussiedler fortzusetzen. Dabei
sind in Einzelgesetzen versteckte massive Nachteile für die
Spätaussiedler und ihre Familien bereits heute Kennzeichnen der
rot-grünen Regierungszeit der letzten 3 1/2 Jahre auf Bundesebene.
Unter dem Deckmantel der Forderung einer verstärkten Integration hat
die SPD-geführte Bundesregierung erst vor kurzem wieder
Verschlechterungen für Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen im
Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes vorgelegt.
Nun beabsichtigt die niedersächsische SPD-Landesregierung aus
wahltaktischen Gründen nachzulegen und einen im letzten Jahr im
Bundesrat gescheiterten Änderungsantrag zum Zuwanderungsgesetz
scheinbar unverändert wieder einzubringen. Der Antrag sieht vor, den
gesetzlichen Nachweis des individuellen Kriegsfolgenschicksals für
die Aufnahme als Spätaussiedler aus den ehemaligen GUS-Staaten zu
fordern.
Nach der derzeitigen Rechtslage müssen nur deutsche Spätaussiedler
aus der ehemaligen Sowjetunion einen solchen Nachweis nicht führen.
Deutsche aus den übrigen Vertreibungsgebieten - etwa Polen oder
Rumänien - müssen diesen Nachweis erbringen. Das
Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass diese
unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen nicht gegen den
Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Grundgesetz verstoßen. Die Folgen der
allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen in den Herkunftsländern der
ehemaligen Sowjetunion wirkten sich immer noch auf die dort lebenden
Deutschstämmigen aus. Diese Feststellung des Gerichts entspricht
weiterhin den Gegebenheiten vor Ort. Denn in der Tat sind die
Deutschen in Russland, Kasachstan und Kirgistan bis heute immer noch
nicht vollständig rehabilitiert. Ganz im Gegenteil: Die Nachteile für
die ehemals verschleppten Volksdeutschen nehmen aufgrund
nationalistischer Strömungen in manchen Regionen sogar wieder zu!
Daher hat auch die von Bundesinnenminister Schily eingesetzte und von
der früheren Bundestagspräsidentin Prof. Dr. Rita Süssmuth geleitete
Zuwanderungskommission Verschärfungen in der Aussiedlerregelung
bewusst abgelehnt.
Die niedersächsische SPD-Forderung, die Zuzugszahlen von
Spätaussiedlern zu begrenzen, ist auch angesichts der ohnehin
zurückgehenden Antragszahlen der letzten Jahre nicht nachvollziehbar.
Die Pläne Niedersachsens machen aber mehr als deutlich, dass die SPD
ihr schäbiges politisches Spiel gegen die Aussiedler mit verteilten
Rollen spielt. Während der Bundesbeauftragte für Aussiedlerfragen
Jochen Welt nicht müde wird, zu betonen, das kollektive
Kriegsfolgenschicksal solle beibehalten werden, beschimpft der
Justizminister von Niedersachsen die Aussiedler als "Stimmvieh für
die CDU" und als "Nährboden für Kriminalität". Die Innen- und
Justizminister Niedersachsens sollten sich hingegen verstärkt um eine
bessere Integration der Aussiedler bemühen, denn in diesem Bereich
hat insbesondere Niedersachsen großen Nachholbedarf!

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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E -Mail: fraktion@cducsu.de

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