CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Kors/Koschyk: Union lehnt
SPD-Bundesratsinitiative zur Aussiedlerbegrenzung strikt ab
Berlin (ots)
Zu der erneuten, bereits in 2001 gescheiterten Gesetzesinitiative des niedersächsischen Innenministers Bartling (SPD), den Zuzug von Spätaussiedlern durch die Forderung nach einem individuellen Nachweis des Kriegsfolgenschicksals für die Anerkennung als Spätaussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion massiv zu begrenzen, erklären die Aussiedlerbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eva-Maria Kors MdB, und der vertriebenenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Hartmut Koschyk MdB:
Zu Beginn des Wahljahres gibt sich die SPD erneut größte Mühe, ihre Politik gegen die Interessen der Aussiedler fortzusetzen. Dabei sind in Einzelgesetzen versteckte massive Nachteile für die Spätaussiedler und ihre Familien bereits heute Kennzeichnen der rot-grünen Regierungszeit der letzten 3 1/2 Jahre auf Bundesebene. Unter dem Deckmantel der Forderung einer verstärkten Integration hat die SPD-geführte Bundesregierung erst vor kurzem wieder Verschlechterungen für Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen im Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes vorgelegt.
Nun beabsichtigt die niedersächsische SPD-Landesregierung aus wahltaktischen Gründen nachzulegen und einen im letzten Jahr im Bundesrat gescheiterten Änderungsantrag zum Zuwanderungsgesetz scheinbar unverändert wieder einzubringen. Der Antrag sieht vor, den gesetzlichen Nachweis des individuellen Kriegsfolgenschicksals für die Aufnahme als Spätaussiedler aus den ehemaligen GUS-Staaten zu fordern.
Nach der derzeitigen Rechtslage müssen nur deutsche Spätaussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion einen solchen Nachweis nicht führen. Deutsche aus den übrigen Vertreibungsgebieten - etwa Polen oder Rumänien - müssen diesen Nachweis erbringen. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass diese unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Grundgesetz verstoßen. Die Folgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen in den Herkunftsländern der ehemaligen Sowjetunion wirkten sich immer noch auf die dort lebenden Deutschstämmigen aus. Diese Feststellung des Gerichts entspricht weiterhin den Gegebenheiten vor Ort. Denn in der Tat sind die Deutschen in Russland, Kasachstan und Kirgistan bis heute immer noch nicht vollständig rehabilitiert. Ganz im Gegenteil: Die Nachteile für die ehemals verschleppten Volksdeutschen nehmen aufgrund nationalistischer Strömungen in manchen Regionen sogar wieder zu! Daher hat auch die von Bundesinnenminister Schily eingesetzte und von der früheren Bundestagspräsidentin Prof. Dr. Rita Süssmuth geleitete Zuwanderungskommission Verschärfungen in der Aussiedlerregelung bewusst abgelehnt.
Die niedersächsische SPD-Forderung, die Zuzugszahlen von Spätaussiedlern zu begrenzen, ist auch angesichts der ohnehin zurückgehenden Antragszahlen der letzten Jahre nicht nachvollziehbar. Die Pläne Niedersachsens machen aber mehr als deutlich, dass die SPD ihr schäbiges politisches Spiel gegen die Aussiedler mit verteilten Rollen spielt. Während der Bundesbeauftragte für Aussiedlerfragen Jochen Welt nicht müde wird, zu betonen, das kollektive Kriegsfolgenschicksal solle beibehalten werden, beschimpft der Justizminister von Niedersachsen die Aussiedler als "Stimmvieh für die CDU" und als "Nährboden für Kriminalität". Die Innen- und Justizminister Niedersachsens sollten sich hingegen verstärkt um eine bessere Integration der Aussiedler bemühen, denn in diesem Bereich hat insbesondere Niedersachsen großen Nachholbedarf!
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