CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schmidt: Rot-Grüne Ausschußmehrheit hat
Untersuchung der SPD-Finanzen verhindert
Berlin (ots)
Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungsausschuss, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB, hat heute zu Beginn der mündlichen Verhandlung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts betr. die Organklage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1. UA gegen den 1. UA der 14. Wahlperiode folgende Erklärung abgegeben:
Hohes Gericht,
das heute hier zur Verhandlung anstehende Organstreitverfahren mit dem verbundenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist darin begründet, dass sich die Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages durch das Verhalten der rot-grünen Ausschussmehrheit in ihren Minderheitenrechten verletzt sehen.
Der Deutsche Bundestag hat am 18. Februar 2000 den 1. Untersuchungsausschuss beauftragt zu untersuchen, ob und inwieweit Parteien gegen die im Grundgesetz und im Parteiengesetz normierte Transparenzpflicht verstoßen haben.
Nach dem Untersuchungsauftrag stehen also alle Parteien - nicht nur die CDU - auf dem Prüfstand der parlamentarischen Untersuchung.
Die Realität ist jedoch eine andere: Die rot-grüne Ausschussmehrheit hat die Untersuchung der SPD-Finanzen erfolgreich verhindert, indem Zeugen, deren Vernehmung beschlossen war, einfach nicht terminiert und indem Beweisanträge der qualifizierten Minderheit als unzulässig abgelehnt wurden.
Die Vereitelung der Beweisanträge der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss beruhen nach unserer Überzeugung auf reiner Willkür der Ausschussmehrheit.
Soweit unseren Beweisanträgen entgegengehalten worden ist, einer Aufklärung bedürfe es nicht, weil der Bundestagspräsident bereits geprüft und festgestellt habe, dass alles in Ordnung sei, verkennt diese Argumentation das Wesen parlamentarischer Untersuchungen.
Der Untersuchungsausschuss selbst soll die zu untersuchenden Vorgänge prüfen können und sich nicht auf das Prüfungsergebnis - welcher Behörden auch immer - verlassen müssen.
Die aktuelle SPD-Spendenaffäre in Nordrhein-Westfalen dokumentiert nur zu deutlich, dass die Nichtbeanstandung des Rechenschaftsberichts einer Partei durch den Bundestagspräsidenten ganz sicher kein Beweis dafür ist, dass die Angaben in diesem Rechenschaftsbericht auch der Wahrheit entsprechen. Kein Bundestagspräsident hat jemals die Rechenschaftsberichte der SPD wegen der jetzt bekannt gewordenen Spendenvorgänge beanstandet.
Darüber hinaus ist auch zu berücksichtigen, dass der Prüfungsmaßstab des Bundestagspräsidenten allein das Parteiengesetz ist, während dem Untersuchungsausschuss auch das Grundgesetz als Prüfungsmaßstab aufgegeben ist.
Ich will hier auch sehr deutlich machen, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ihre Mitglieder im 1. Untersuchungsausschuss allergrößten Wert darauf legen, dass der zu erstellende Schlussbericht rechtzeitig vorgelegt wird, so dass dieser Deutsche Bundestag in dieser Legislaturperiode ihn noch debattieren und die Öffentlichkeit ihn rechtzeitig vor der Bundestagswahl zur Kenntnis nehmen kann.
Wir sind der festen Überzeugung, dass wir dieses Ziel erreichen können, auch wenn wir die streitigen Zeugenvernehmungen durchführen und die beantragten Aktenbeiziehungen vornehmen werden.
Es steht uns noch genügend Zeit zur Verfügung.
Der Untersuchungsausschuss hat am vergangenen Donnerstag eine Vielzahl von Aktenbeiziehungen, Zeugenvernehmungen, sowie die Terminierung der Vernehmung der Zeugen Terlinden, Müntefering und Schartau für den 21. März 2002 beschlossen - letzteres übrigens auf Antrag der SPD.
Dies zeigt: Bei den strittigen Fragen der Beweisaufnahme geht es gar nicht um Zeitprobleme, sondern offensichtlich um politische Opportunitäten der rot-grünen Ausschussmehrheit.
Hohes Gericht,
eine für die Antragsteller positive Entscheidung in diesem Verfahren würde ganz sicher die rechtzeitige Erstellung eines Schlussberichtes nicht gefährden, sie würde aber ganz sicher dazu beitragen, dass der vom Deutschen Bundestag beschlossene Untersuchungsauftrag weniger einseitig aber dafür umfassender realisiert wird, als dies bisher der Fall ist.
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