CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Eichhorn/Dörflinger: Stärkung des
Jugendschutzes misslungen
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen abschließenden Ausschussberatungen zum rot-grünen Entwurf eines Jugendschutzgesetzes im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages erklären die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB, und der zuständige Berichterstatter, Thomas Dörflinger MdB:
Der wachsenden Gewaltbereitschaft, gerade bei der jüngeren Generation, müssen wir entschieden entgegentreten. Diesem Ziele sollte ursprünglich der vorgelegte Gesetzentwurf zur Novellierung des Jugendschutzes dienen. Durch das der Thematik unangemessene übereilte Gesetzgebungsverfahren ist dies verhindert worden.
Die vorgelegten Regelungen können nur ein erster Schritt hin zu einem wirksamen Jugendschutz sein und müssen konsequent zu Ende gedacht werden, wie dies die CDU/CSU mit ihren Änderungsvorschlägen getan hat.
Die durch das Projekt der Novellierung des Jugendschutzgesetzes geweckten Erwartungen werden enttäuscht. Rot-Grün ignoriert nicht nur die Ratschläge der Experten, sondern in erster Linie die Interessen der schutzbedürftigen Kinder, Jugendlichen und ihrer Eltern und Erzieher. Dies war das eindeutige Ergebnis der Ausschussanhörung
So hat die Union eine drastische Erhöhung des Bußgeldes bei Verstoß gegen die Bestimmungen des Jugendschutzes vorgeschlagen, um sowohl den abschreckenden wie auch repressiven Charakter der Schutzregelungen zu unterstreichen, aber auch, um das Verfolgungsinteresse zu erhöhen.
Ungehört blieben auch die Bedenken gegen eine Einführung der personensorgeberechtigten Person, da dadurch die Schutzmaßnahmen wie Alterskennzeichnung und Abgabeverbot von Alkohol- und Tabakwaren an unter 16jährige aufgeweicht werden. So ist für diese Begleitperson weder das Vorhandensein eines Autoritätsverhältnisses noch eine ausdrücklich erklärte Vollmacht der Erziehungsberechtigten notwendig.
Fachkreise haben auch einstimmig mit der Union die Unausgewogenheit des Anhörungs- und Beratungsverfahrens kritisiert. So wurden die vor allem mitbetroffenen Eltern- und Familienverbände aber auch die Verbände der Wirtschaft von Rot-Grün bewusst aus dem Beratungsverfahren herausgehalten.
Die Union hat sich weiterhin für eine strikte Durchsetzung der Einhaltung von Altersgrenzen beim Kinobesuch eingesetzt. Rot-Grün hat jedoch mit der Einführung des Elternprivilegs durchgesetzt, dass die Alterskennzeichnung ad absurdum geführt werden kann.
Durch die übertriebene Hektik des Gesetzgebungsverfahrens war es nicht möglich, eine seit langer Zeit diskutierte jugendschützende Fragestellung hinreichend zu berücksichtigen. Diese betrifft die Frage, ob statt der bisherigen Altersdifferenzierung noch eine weitere Schutzstufe zwischen 6 und 12 Jahren, etwa für 10jährige, eingeführt werden soll.
In der Debatte über die jeweiligen konkreten Regelungen darf die Wertediskussion nicht zurücktreten. Denn die schreckliche Tat von Erfurt hat gezeigt: Schwerpunkt der Reform des Jugendschutzes muss eine wirksame Prävention sein. Der rot-grüne Gesetzentwurf enthält aber kaum wirksame und langfristig angelegte präventive Gesichtszüge.
Wir benötigen eine breite Allianz gegen jede Form von Gewalt und deren hemmungsloser Darstellung. Wir müssen Jugendliche stark machen gegen Gewalt.
Novellierung des Jugendschutzes muss Stärkung des Jugendschutzes bedeuten, hier versagt Rot-Grün!
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