CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Marschewski: Gang nach Karlsruhe
unvermeidlich
Berlin (ots)
Zum weitern Verfahren nach der Unterzeichnung des Zuwanderungsgesetzes durch Johannes Rau erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Sobald das Zuwanderungsgesetz im Bundesgesetzblatt steht, wird die Union umgehend nach Karlsruhe gehen und die Verfassungsmäßigkeit des Zustandekommens durch das höchste deutsche Gericht überprüfen lassen. Hieran besteht kein Zweifel. Für die Union ist dieser Weg unausweichlich, weil wir das Votum des Bundesrates über das Zuwanderungsgesetz für verfassungswidrig halten. Bundesratspräsident Wowereit (SPD) hätte nach unserer Auffassung, die von allen namhaften Verfassungsrechtlern Deutschlands geteilt wird, das widersprüchliche Votum Brandenburgs nicht als Ja-Stimme hätte werden dürfen.
Das Zuwanderungsgesetz der Bundesregierung wird eine unionsgeführte Bundesregierung auf jeden Fall so nicht akzeptieren. Beispielsweise nenne ich:
1. Gesetzesziel Zuzugsbegrenzung
Die Union will ein Gesetz, dass die Zuwanderung nicht erweitert, sondern begrenzt.
2. Arbeitsmarkt
Wir halten es wegen der Arbeitsmarktlage für unvertretbar, den Anwerbestopp generell aufzuheben. Auch die Erlaubnis, sich nach einem Punktesystem ohne konkretes Arbeitsplatzangebot auf Dauer in Deutschland niederzulassen, ist nicht akzeptabel. Alle Fachleute bestätigen, dass jedenfalls bis 2010/2015 kein genereller Arbeitskräftemangel besteht.
3. Nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung
Neue Schutzgründe werden eine deutliche Anreizwirkung für weitere Zuwanderung mit sich bringen.
4. Härtefallregelung:
Eine Härtefallregelung, die diejenigen belohnt, die sich hartnäckig weigern, nach rechtskräftig abgelehntem Asylantrag auszureisen, ist nicht akzeptabel.
5. Kindernachzugsalter:
Wir wollen aus Integrationsgründen ein Nachzugsalter von 12 Jahren.
6. Asylbewerberleistungsgesetz
Ein Asylbewerberleistungsrecht, wonach nach drei Jahren Aufenthalt erhöhte Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz gewährt werden, halten wir für falsch. Damit sind weitere Zuwanderungsanreize verbunden
7. Integration
Unvertretbar ist, dass bereits länger hier lebende Ausländer keinen Anspruch auf Sprachförderung haben und demzufolge nicht zur Teilnahme an Sprachkursen verpflichtet sind.
Mit großer Spannung erwarten wir im übrigen, wann die zur Ausführung des Gesetzes erforderlichen zustimmungspflichtigen Rechtsverordnungen im Bundesrat vorgelegt werden.
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