CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Verfassungsgericht beschädigt den
Vorrang der Ehe
Berlin (ots)
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Klage gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz am 17. Juli 2002 erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Bedauerlicherweise hat das Bundesverfassungsgericht die Klage Bayerns, Sachsens und Thüringens gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz abgewiesen. Insoweit verdienen die abweichenden, sachlich gerechtfertigten Stellungnahmen der Richter Papier und Haas unsere Unterstützung.
Das Gericht bestätigt zwar verbal den Vorrang der Ehe vor anderen Rechtsformen für das Zusammenleben von Paaren. Dadurch aber, dass nunmehr die gleichgeschlechtliche Partnerschaft faktisch der Ehe gleichgestellt werden kann, wird gerade dieser Vorrang beschädigt.
Das Gesetz über gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften führt zu einer Entwertung von Eckwerten unserer christlichen Kultur und Tradition, nämlich der Ehe und letztlich auch der Familie und geht bei weitem über das hinaus, was zur Verringerung von Benachteiligungen gleichgeschlechtlicher Paare erforderlich wäre. Die Familie ist als die kleinste gesellschaftliche Einheit der Ausgangspunkt der Sozialisation des Menschen und so für jede Gemeinschaft von überragender Bedeutung. An diesen Familienbegriff knüpft unsere Wertordnung und auch das Grundgesetz an. In diesem Zusammenhang bedarf gerade die Familiengemeinschaft als solche eines besonderen Schutzes der auf die Familie angewiesenen größeren Gemeinschaft. Diese notwendige Privilegierung der Familie wird durch das neue Gesetz mehr als verwässert, da die gleichgeschlechtlichen Partnerschaften die originäre Sozialisationsfunktion der Familie gerade nicht haben.
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