CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lippold: Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zur Verbraucherinformation bestätigt
Unionshaltung
Berlin (ots)
Anlässlich der heute veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. Juni 2002, nach der die Bundesregierung bei Gefahr auch ohne ein Verbraucherinformationsgesetz Produktnamen und Hersteller nennen kann, erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Klaus W. Lippold MdB:
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Berechtigung der Bundesregierung zur Veröffentlichung von Listen von Weinen, in denen Glykol gefunden wurde, bestätigt die Haltung der Union zum Entwurf der Bundesregierung zum Verbraucherinformationsgesetz.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte den Entwurf abgelehnt, weil er fachlich schlecht war.
Die Behauptung der Bundesregierung in der Nitrofen-Krise, das Verbraucherinformationsgesetz zur Krisenbewältigung zu benötigen, war schlicht falsch. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bestätigt diese Auffassung.
Insbesondere der Vorwurf an CDU/CSU, das Verbraucherinformationsgesetz rein aus taktischen Gründen blockiert zu haben, ist damit endgültig hinfällig geworden.
Die Union wird Verbraucherinformation fach- und sachgerecht stärken. Statt wie die jetzige Bundesregierung eine Mogelpackung vorzulegen, die zur Krisenbewältigung und zur Verbesserung der Verbraucherinformation nicht taugt, werden wir ein Verbraucherinformationspaket schnüren.
- Wir werden dafür sorgen, dass die Verwaltungsvorschriften im Lebensmittel- und Futtermittelbereich bundeseinheitlich geregelt werden. Diese seit langem von den Bundesländern erhobene Forderung hat Ministerin Künast bislang schlicht ignoriert.
- Wir werden uns für eine verbesserte, leicht verständliche Kennzeichnung am Produkt selbst einsetzen.
- Wir werden ferner die Diskussion über eine fachlich gute Gestaltung eines Verbraucherinformationsgesetzes beginnen. Unser Vorschlag ist die Schaffung einer Auskunftspflicht der Behörden über festgestellte mehrmalige oder schwerwiegende Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften. Daneben könnte überlegt werden, eine Selbstverpflichtung der Unternehmen über ihre Produkte und Produktionsabläufe zu initiieren.
Die im Entwurf der Bundesregierung angelegte Verquickung von Gefahrenmanagement und allgemeiner Aufklärung hätte dazu geführt, dass Informationen über Verstöße gegen Verbrauchervorschriften schon während der Ermittlungsphase preisgegeben werden können. Dies hätte einen unverhältnismäßigen Eingriff in grundgesetzlich geschützte Normen dargestellt, das Krisenmanagement aber nicht verbessert.
Die Union wird diesen Zielkonflikt durch die Trennung von Gefahrenmanagement und allgemeiner Aufklärung über sonstige Verstöße lösen.
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