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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lippold: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verbraucherinformation bestätigt Unionshaltung

Berlin (ots)

Anlässlich der heute veröffentlichten Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. Juni 2002, nach der die
Bundesregierung bei Gefahr auch ohne ein
Verbraucherinformationsgesetz Produktnamen und Hersteller nennen
kann, erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Klaus W. Lippold MdB:
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Berechtigung
der Bundesregierung zur Veröffentlichung von Listen von Weinen, in
denen Glykol gefunden wurde, bestätigt die Haltung der Union zum
Entwurf der Bundesregierung zum Verbraucherinformationsgesetz.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte den Entwurf abgelehnt, weil
er fachlich schlecht war.
Die Behauptung der Bundesregierung in der Nitrofen-Krise, das
Verbraucherinformationsgesetz zur Krisenbewältigung zu benötigen, war
schlicht falsch. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
bestätigt diese Auffassung.
Insbesondere der Vorwurf an CDU/CSU, das
Verbraucherinformationsgesetz rein aus taktischen Gründen blockiert
zu haben, ist damit endgültig hinfällig geworden.
Die Union wird Verbraucherinformation fach- und sachgerecht
stärken. Statt wie die jetzige Bundesregierung eine Mogelpackung
vorzulegen, die zur Krisenbewältigung und zur Verbesserung der
Verbraucherinformation nicht taugt, werden wir ein
Verbraucherinformationspaket schnüren.
  • Wir werden dafür sorgen, dass die Verwaltungsvorschriften im Lebensmittel- und Futtermittelbereich bundeseinheitlich geregelt werden. Diese seit langem von den Bundesländern erhobene Forderung hat Ministerin Künast bislang schlicht ignoriert.
  • Wir werden uns für eine verbesserte, leicht verständliche Kennzeichnung am Produkt selbst einsetzen.
  • Wir werden ferner die Diskussion über eine fachlich gute Gestaltung eines Verbraucherinformationsgesetzes beginnen. Unser Vorschlag ist die Schaffung einer Auskunftspflicht der Behörden über festgestellte mehrmalige oder schwerwiegende Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften. Daneben könnte überlegt werden, eine Selbstverpflichtung der Unternehmen über ihre Produkte und Produktionsabläufe zu initiieren.
Die im Entwurf der Bundesregierung angelegte Verquickung von
Gefahrenmanagement und allgemeiner Aufklärung hätte dazu geführt,
dass Informationen über Verstöße gegen Verbrauchervorschriften schon
während der Ermittlungsphase preisgegeben werden können. Dies hätte
einen unverhältnismäßigen Eingriff in grundgesetzlich geschützte
Normen dargestellt, das Krisenmanagement aber nicht verbessert.
Die Union wird diesen Zielkonflikt durch die Trennung von
Gefahrenmanagement und allgemeiner Aufklärung über sonstige Verstöße
lösen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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