Röttgen: Keine unlautere Politikwerbung
Berlin (ots)
Anlässlich des von der Unionsfraktion am 15. Januar 2003 durchgeführten Expertengesprächs mit Wissenschaft und Wirtschaft zur Neuregelung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Die Union hat die Regierung lange vergeblich gedrängt, die geltenden Wettbewerbsbestimmungen zu novellieren.
Aufgrund der aktuellen Rechtsentwicklung sowohl auf nationaler Ebene durch Abschaffung des Rabattgesetzes als auch um die zu erwartenden europäischen Rechtsetzungsakte mitzuprägen, ist eine Anpassung der geltenden Wettbewerbsregelungen dringend geboten.
Um die Position der Verbraucher zu stärken, sind diese zukünftig ausdrücklich im Gesetzestext neben den Mitbewerbern und sonstigen Marktteilnehmern als Schutzsubjekte des Wettbewerbsrechts zu nennen. Um die fein abgestuften Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Schutz der Verbraucher nicht auszuhebeln und den Charakter des Wettbewerbsrechts als Marktordnungsrecht beizubehalten, darf dies allerdings nicht dazu führen, dass aus dem UWG ein einseitiges Verbraucherschutzgesetz gemacht wird.
In Fällen der planmäßigen Täuschung der Verbraucher ist zu ihrem Schutz außerdem über die Einführung eines Gewinnabschöpfungsanspruchs nachzudenken. Ein solcher Anspruch darf allerdings nicht zum reinen Finanzierungsinstrument der Verbraucherverbände verkommen. Darüber hinaus ist er auch nur in engen Grenzen - d.h. lediglich bei schwerwiegenden Wettbewerbsverstößen - denkbar. Hierfür sprechen insbesondere Praktikabilitätsgesichtspunkte, da es in der Praxis schwierig sein wird, die durch die Verbrauchertäuschung erwirtschafteten Gewinne zu beziffern.
Der Wegfall des Rabattgesetzes macht eine Lockerung der geltenden restriktiven Regelungen zu Sonderveranstaltungen wie Rabattaktionen oder Sommer- und Winterschlußverkäufe zwingend notwendig. Die Bundesregierung verhält sich hier widersprüchlich: Einerseits schwingt sie sich zur Hüterin des Mittelstandes durch Kampf gegen die Discounter auf, andererseits tritt sie aber für die völlige Freigabe von Rabattaktionen ein. Dies ist irreführende Politikwerbung: Die vollständige Liberalisierung von Rabattaktionen verschärft den Verdrängungswettbewerb gegenüber mittelständischen Unternehmen.
Die Bundesregierung sollte davon absehen, die Novellierung des Wettbewerbsrechts zur Bekämpfung einer ganzen Unternehmensgruppe, der Discounter, zu instrumentalisieren. Ein solches Vorgehen lässt sich mit dem Schutzzweck des Wettbewerbsrechts, der Aufrechterhaltung des Leistungswettbewerbs, schon rein begrifflich nicht vereinbaren. Über den Zusammenhang zwischen Preis und Qualität bestimmen in einer Marktwirtschaft die Kunden und damit die Verbraucher und nicht die Verbraucherschutzministerin.
Abschließend warnen wir die Bundesregierung davor, wettbewerbswidrige Lockangebote, die sie in der Wirtschaft bekämpfen will, selbst zu praktizieren. Die angekündigte angebliche Erweiterung der Tatbestände wettbewerbswidrigen Verhaltens ist keine Neuregelung, sondern Niederschrift dessen, was längst ständige Rechtsprechung ist.
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