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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Röttgen: Keine unlautere Politikwerbung

Berlin (ots)

Anlässlich des von der Unionsfraktion am 15. Januar
2003 durchgeführten Expertengesprächs mit Wissenschaft und Wirtschaft
zur Neuregelung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb erklärt der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert
Röttgen MdB:
Die Union hat die Regierung lange vergeblich gedrängt, die
geltenden Wettbewerbsbestimmungen zu novellieren.
Aufgrund der aktuellen Rechtsentwicklung sowohl auf nationaler
Ebene durch Abschaffung des Rabattgesetzes als auch um die zu
erwartenden europäischen Rechtsetzungsakte mitzuprägen, ist eine
Anpassung der geltenden Wettbewerbsregelungen dringend geboten.
Um die Position der Verbraucher zu stärken, sind diese zukünftig
ausdrücklich im Gesetzestext neben den Mitbewerbern und sonstigen
Marktteilnehmern als Schutzsubjekte des Wettbewerbsrechts zu nennen.
Um die fein abgestuften Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zum
Schutz der Verbraucher nicht auszuhebeln und den Charakter des
Wettbewerbsrechts als Marktordnungsrecht beizubehalten, darf dies
allerdings nicht dazu führen, dass aus dem UWG ein einseitiges
Verbraucherschutzgesetz gemacht wird.
In Fällen der planmäßigen Täuschung der Verbraucher ist zu ihrem
Schutz außerdem über die Einführung eines Gewinnabschöpfungsanspruchs
nachzudenken. Ein solcher Anspruch darf allerdings nicht zum reinen
Finanzierungsinstrument der Verbraucherverbände verkommen. Darüber
hinaus ist er auch nur in engen Grenzen -  d.h. lediglich bei
schwerwiegenden Wettbewerbsverstößen - denkbar. Hierfür sprechen
insbesondere Praktikabilitätsgesichtspunkte, da es in der Praxis
schwierig sein wird, die durch die Verbrauchertäuschung
erwirtschafteten Gewinne zu beziffern.
Der Wegfall des Rabattgesetzes macht eine Lockerung der geltenden
restriktiven Regelungen zu Sonderveranstaltungen wie Rabattaktionen
oder Sommer- und Winterschlußverkäufe zwingend notwendig. Die
Bundesregierung verhält sich hier widersprüchlich: Einerseits
schwingt sie sich zur Hüterin des Mittelstandes durch Kampf gegen die
Discounter auf, andererseits tritt sie aber für die völlige Freigabe
von Rabattaktionen ein. Dies ist irreführende Politikwerbung: Die
vollständige Liberalisierung von Rabattaktionen verschärft den
Verdrängungswettbewerb gegenüber mittelständischen Unternehmen.
Die Bundesregierung sollte davon absehen, die Novellierung des
Wettbewerbsrechts zur Bekämpfung einer ganzen Unternehmensgruppe, der
Discounter, zu instrumentalisieren. Ein solches Vorgehen lässt sich
mit dem Schutzzweck des Wettbewerbsrechts, der Aufrechterhaltung des
Leistungswettbewerbs, schon rein begrifflich nicht vereinbaren. Über
den Zusammenhang zwischen Preis und Qualität bestimmen in einer
Marktwirtschaft die Kunden und damit die Verbraucher und nicht die
Verbraucherschutzministerin.
Abschließend warnen wir die Bundesregierung davor,
wettbewerbswidrige Lockangebote, die sie in der Wirtschaft bekämpfen
will, selbst zu praktizieren. Die angekündigte angebliche Erweiterung
der Tatbestände wettbewerbswidrigen Verhaltens ist keine Neuregelung,
sondern Niederschrift dessen, was längst ständige Rechtsprechung ist.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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