Carstensen/Klöckner: Keine Vorteile für Verbraucher
Berlin (ots)
Zur Wiedereinbringung des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftgesetzes erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Harry Carstensen MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Julia Klöckner MdB:
Das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechtes ist längst überfällig, da bereits die EU-Kommission die Liberalisierung des Gasmarktes in Deutschland angemahnt hat. Aber dennoch hat die Bundesregierung das Gesetz trotz nachhaltiger Einwände des Bundesrates unverändert eingebracht.
Wir lehnen die Verrechtlichung der Verbändevereinbarung ab. Der richtige Weg ist der frei am Markt verhandelte Netzzugang. Nicht Verbände dürfen darüber entscheiden und Absprachen treffen, sondern es soll bei der staatlichen Kontrolle durch das Kartellrecht bleiben.
Der Entwurf kommt auch nicht dem Verbraucher zugute. Denn die Rechnung wurde ohne die Ökosteuer gemacht. Trotz einer Liberalisierung des Gasmarktes und der damit erhofften Preissenkung im Rahmen eines größeren Wettbewerbs wird der Verbraucher nichts davon haben: Die Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform führt zu einer Erhöhung der Erdgassteuer um 58% von bisher rund 0,35 Cent auf 0,55 Cent pro Kilowattstunde. Selbst die Preissenkungen der Anbieter können diese Steuer nicht abfedern. Dies belegen Untersuchungen, nach denen nur ca. 5% der Kunden seit der Öffnung des Gasmarktes den Anbieter gewechselt haben, eben weil der Wechsel sich für die Kunden meist nicht lohnt.
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