Frei: Weiterer Vorschlag der Union zur Bekämpfung von Kinderpornographie wird umgesetzt
Berlin (ots)
Einsatz von Fake-Bildern bei Ermittlungen soll möglich werden
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat angekündigt, den Vorschlag der Unionsfraktion umzusetzen, den Gesetzentwurf zur Strafbarkeit des Cybergroomings weiter zu verschärfen und den Einsatz von Fake-Bildern durch Ermittler zu ermöglichen. Hierzu erklärt der für Innen- und Rechtspolitik zuständige Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CDU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:
Ich begrüße es sehr, dass Bundesjustizministerin Christine Lambrecht den Widerstand der SPD und insbesondere ihrer Vorgängerin Katharina Barley gegen die Einführung einer sog. "Keuschheitsprobe" bei der Bekämpfung von Kinderpornographie aufgegeben hat. Die Unionsfraktion hat seit längerer Zeit für dieses Ermittlungsinstrument geworben. Bis zuletzt sind wir aber bei unserem Koalitionspartner auf taube Ohren gestoßen.
Wir müssen alle rechtsstaatlich verfügbaren Mittel zur Aufklärung und Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie einsetzen. Das bedeutet insbesondere, den Ermittlern nach dem Stand der Technik mögliche Ermittlungsinstrumente an die Hand zu geben. Hierzu zählt auch die sog. "Keuschheitsprobe". Um Zugang zu einschlägigen Foren zu bekommen, fordern die im Darknet tätigen Pädokriminellen eine Art "Visitenkarte" in Form eines kinderpornographischen Bildes. Hierdurch wollen die Täter sicherstellen, dass sie das kinderpornographische Material nicht mit einem Kriminalbeamten austauschen. Nach derzeitiger Rechtslage würden sich die Ermittler bei dieser Vorgehensweise strafbar machen. Dies wird sich zukünftig ändern.
Mit der sog. "Keuschheitsprobe" können Ermittler der Polizei computergenerierte Bilder verwenden, um sich Zugang zu einschlägigen Foren zu verschaffen. Diese Bilder sind von echten Bildern nicht zu unterscheiden. Ebenfalls werden wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich die Ermittler dabei nicht strafbar machen. Ich bin überzeugt, dass wir durch diese Maßnahmen einen effektiven Beitrag zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie leisten.
Wenn wir tatsächlich alles erdenklich Mögliche zum Schutz unserer Kinder unternehmen wollen, dann müssen wir auch über eine europarechtskonforme Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung sprechen. Es ist unerträglich, dass deutsche Ermittlungsbehörden im vergangenen Jahr allein etwa 70.000 Hinweise aus den USA erhalten haben, den meisten aber nicht nachgehen konnten, da die notwendigen Daten bei den Providern nicht verfügbar waren und somit nicht ausgewertet werden konnten.
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