Pfeiffer/Willsch: Mittelstand wird weiter von Bürokratielasten befreit
Berlin (ots)
Umsatzgrenze der Ist-Besteuerung wird auf 600.000 Euro angehoben Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, die Umsatzgrenze der Ist-Besteuerung von 500.000 Euro auf 600.000 Euro anzuheben. Damit wird der Mittelstand erneut von Bürokratielasten befreit und in seiner Liquidität gestärkt. Hierzu erklären der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim Pfeiffer und der zuständige Berichterstatter in der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Energie Klaus-Peter Willsch:
Pfeiffer: "Bürokratie kostet die deutsche Wirtschaft unnötig Zeit und Geld. Sie macht die Produkte und Dienstleistungen teurer und mindert ihre Wettbewerbsfähigkeit. Aus diesem Grund setzt sich die unionsgeführte Bundesregierung dafür ein, den wachsenden Bürokratieberg abzutragen. Das im Oktober verabschiedete Dritte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG 3) war nur ein erster Schritt. Mit der nun beschlossenen Anhebung der Ist-Besteuerung zeigt die unionsgeführte Bundesregierung, wie ernst es ihr ist, den Mittelstand von Bürokratielasten zu befreien. Bürokratieentlastung bleibt jedoch eine Daueraufgabe. Deshalb gilt es, noch in dieser Wahlperiode ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg zu bringen sowie jede weitere Chance zur Entschlackung bürokratischer Pflichten zu nutzen. Wir als Union werden jede Möglichkeit, die sich uns - auch im Rahmen anderer Gesetzesvorhaben - bietet, voll ausschöpfen."
Willsch: "Eigentlich sollte die Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung bereits Teil des BEG 3 sein. Damals kam es allerdings zu keiner Einigung mit dem Koalitionspartner. Auch dank der Unterstützung der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion konnte die längst überfällige Änderung des Umsatzsteuergesetzes endlich an ein anderes Gesetzesvorhaben angedockt und am gestrigen Donnerstag verabschiedet werden. Künftig können dadurch mehr Unternehmen erst nach Zahlungseingang die Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen, statt bereits im Vorfeld. Unsere Hartnäckigkeit zahlt sich also aus!" Zum Hintergrund: Mit dem ersten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG I) wurde die Buchführungsgrenze der Abgabenordnung auf 600.000 Euro Umsatz im Kalenderjahr angehoben. Kleine und mittelständische Unternehmen, die Umsätze zwischen 500.001 EUR und 600.000 EUR erzielen, können seitdem zwar die Buchführungsbefreiung in Anspruch nehmen. Sie müssen umsatzsteuerrechtlich jedoch höhere Aufzeichnungspflichten beachten. Damit lief ein Teil der angestrebten Entlastung bisher ins Leere. Jetzt wurden beide Schwellenwerte miteinander harmonisiert.
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