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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Hasselfeldt: Gentechnikgesetz bringt Unsicherheit anstatt Wahlfreiheit!

Berlin (ots)

Anlässlich des heute vom Bundeskabinett
beschlossenen Gesetzentwurfs zur Novellierung des Gentechnikrechts
erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt MdB:
Der von der Bundesregierung heute beschlossene Gesetzentwurf zur
Novellierung des Gentechnikrechts zeugt von der ideologischen Prägung
der grünen Ministerin Künast: Wie ein roter Faden zieht sich ihre
skeptische bis ablehnende Haltung gegenüber der Zukunftstechnologie
Grüne Gentechnik durch den Entwurf. Dies widerspricht nicht nur dem
eigens in dem Entwurf festgelegten Zweck, der Förderung der Grünen
Gentechnik, sondern führt auch die von Bundeskanzler Schröder so
vollmundig und medienwirksam ausgerufene Innovationsoffensive ad
absurdum!
Noch weniger hat eine solche Haltung mit Wahlfreiheit zu tun.
Gerade diese soll aber der Gesetzentwurf für Verbraucher und
Landwirte gewährleisten – sie sollen selbst entscheiden können, ob
sie gentechnisch veränderte Produkte oder Produktionsmittel kaufen,
verwenden oder erzeugen möchten.
So, wie die Bundesregierung den Gesetzentwurf und insbesondere die
Regelungen zur Koexistenz als Miteinander aller Formen der
Landwirtschaft ausgestaltet hat, kann aber von Wahlfreiheit nicht
gesprochen werden. Denn selbst wenn der Landwirt alle für die
Verwendung von Gentechnik aufgestellten Sicherheits- und
Vorsorgemaßnahmen befolgt, soll er für Schäden seiner Nachbarn haften
müssen, wenn es zu ungewollten Auskreuzungen oder Einträgen durch
Pollenflug kommt. Vor diesem Hintergrund kann keinem Landwirt
angeraten werden, Gentechnik zu verwenden – er würde sich einem
unkalkulierbaren Haftungsrisiko aussetzen. Noch mehr
Rechtsunsicherheit tritt durch die in dem Gesetzentwurf verankerte
gesamtschuldnerische Haftung ein: Kann nicht zurückverfolgt werden,
woher ungewollte Einträge durch Pollenflug stammen, sollen die
umliegenden Anbauer gentechnisch veränderter Agrarprodukte gemeinsam
haften – und dies unabhängig davon, ob ihre Saat tatsächlich Quelle
der Übertragung war! Es wird damit auf jegliches
Kausalitätserfordernis verzichtet, was sämtliche Rechtsgrundsätze auf
den Kopf stellt!
Unter diesen Umständen kann die Verwendung von Gentechnik in der
Landwirtschaft kaum rentabel sein. Mit Wahlfreiheit hat das wenig zu
tun.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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