Koschyk/Gewalt: Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz ist ein Etikettenschwindel
Berlin (ots)
Nach der heutigen öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängende Steuerhinterziehung erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der zuständige Berichterstatter, Roland Gewalt MdB:
Die Anhörung der Sachverständigen hat zweifelsfrei ergeben, dass das Ziel des Gesetzes, Schwarzarbeit und die damit verbundene Wirtschaftkriminalität zu verhindern, nicht erreicht wird.
Die vorgesehenen Regelungen führen zu keiner Verbesserung der Verfolgung der aufgrund von Schwarzarbeit begangenen Delikte sondern sogar zu einer Erschwernis für die erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung.
Organisierte Schwarzarbeit beinhaltet in der Regel kriminelle Handlungen wie z.B. Schleppen und Schleusen, Urkundenfälschung, Subventionsbetrug, Ausschreibungsbetrug, Kartellabsprachen, Korruption, Lohnbetrug, Geldwäsche, die effektiv bekämpft werden müssen. Dies wird durch die restriktive Regelung für den Informationsaustausch, nach der eine Datenübermittlung an Strafverfolgungsbehörden nur für die Verfolgung von Delikten erfolgen darf, die an einem eng begrenzten Katalog von Schwarzarbeiterarbeitsdelikten in unmittelbaren Zusammenhang stehen, nahezu unmöglich gemacht. Der Zoll kann aufgrund seiner eingeschränkten Prüf- und Ermittlungsbefugnisse Straftaten außerhalb des Katalogs der Schwarzarbeiterdelikte nicht verfolgen und kann die Informationen an die zuständige Polizei der Länder nicht weitergeben!
Darüber hinaus ist die Defakto-Absenkung des Strafrahmens bei illegaler Beschäftigung von Ausländern, die Nichtaufnahme der Schwarzarbeit als Katalogtat bei der Geldwäsche und der Verzicht auf das Instrument des erweiternden Verfalls zu beanstanden.
Im Vergleich zum ersten Referentenentwurf verzichtet der vorliegende Entwurf durchgängig auf den Einsatz verdeckter Maßnahmen und effiziente Gewinnabschöpfung. Diese bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität wichtigen Instrumente wurden ausgeschlossen.
Vor allem angesichts des Ausmaßes der Schäden für die Volkswirtschaft durch Schwarzarbeit ist das nicht zu verantworten. Letztendlich wird es nach den Vorstellungen von Rot-Grün nur möglich sein, den illegal beschäftigten Ausländer, die nicht angemeldete Putzfrau und deren Auftraggeber zu belangen.
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