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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Marschewski: Vertreibung und entschädigungslose Enteignung sind völkerrechtswidrig

Berlin (ots)

Zu der aktuellen Debatte über den Eigentumsverlust
der heimatvertriebenen Deutschen und zu den damit im Zusammenhang
stehenden Fragen erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
„Vertriebene und Flüchtlinge“ der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Erwin
Marschewski MdB:
CDU und CSU haben ein vitales Interesse an einer dauerhaften
Verständigung und endgültigen Aussöhnung mit unseren polnischen
Nachbarn. Ein gutes deutsch-polnisches Verhältnis ist wichtig für den
Frieden in Europa. Dieses zukunftsgerichtet fortzuentwickeln ist
daher ein wichtiges Anliegen von CDU und CSU.
Die in der Europäischen Union geltende Freizügigkeit und
Niederlassungsfreiheit ist ein weiterer wichtiger Schritt, der auch
der Verwirklichung des Rechts auf die Heimat für die deutschen
Heimatvertriebenen dient. Die Europäische Union versteht sich als
Rechts- und Wertegemeinschaft, in der die Völker und Volksgruppen
einträchtig und ohne rechtliche Diskriminierung zusammenleben können.
Wir wenden uns gegen die Aktivitäten der „Preußischen Treuhand“.
Diese leistet keinen Beitrag zu einem gedeihlichen Miteinander
zwischen Polen und Deutschen. Wir begrüßen es, dass sich das
Präsidium des Bundes der Vertriebenen (BdV) von der „Preußischen
Treuhand“ distanziert hat.
Was die Rede von Bundeskanzler Schröder am 1. August in Warschau
anbetrifft, so war es unredlich, sich gegen das Eigentumsrecht der
heimatvertriebenen Deutschen zu stellen.
Denn bisher haben alle Bundesregierungen seit 1949, auch die
jetzige rot-grüne, die Vertreibung der Deutschen und die
entschädigungslose Enteignung deutschen Vermögens als
völkerrechtswidrig verurteilt. Daher wurde in allen völkerrechtlichen
Verträgen, so auch im Vertrag mit Polen über gute Nachbarschaft und
freundschaftliche Zusammenarbeit von 1991, jeweils in dem
dazugehörigen Briefwechsel festgestellt, dass sich der Vertrag nicht
mit Vermögensfragen befasst. Dies wurde ausdrücklich offen gelassen,
was das Bundesverfassungsgericht auch bestätigt hat.
Der Bundeskanzler weiß daher nur zu gut, dass er regierungsseitig
nicht auf das Eigentum Privater verzichten kann. Dies lässt unsere
grundgesetzlich verankerte Eigentumsordnung nicht zu. Er sollte daher
gegenüber unseren Partnern in Europa nicht den Eindruck erwecken, als
könnte er dies.
Auch kommt eine innerdeutsche Regelung der Eigentumsfragen nicht
in Betracht.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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