Reiche: Nationaler Allokationsplan legt Grundlage zur Erreichung der Klimaschutzziele
Berlin (ots)
Anlässlich des heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zum Nationalen Allokationsplan erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche MdB:
Mit dem Kabinettsbeschluss zum Nationalen Allokationsplan sind die Weichen für ein einfacheres und transparenteres Emissionshandelssystem in der zweiten Handelsperiode von 2008 bis 2012 gestellt. Deutschland wird damit den Nationalen Allokationsplan fristgerecht bis zum 30. Juni 2006 nach Brüssel melden.
Der Nationale Allokationsplan schafft auch die Grundlagen zur Erreichung des Kyoto-Ziels, also einer Reduzierung des CO2-Ausstoßes bis 2012 um 21 Prozent gegenüber 1990. Die am Emissionshandel teilnehmenden Sektoren Energie und Industrie müssen dazu eine Minderung von insgesamt 15 Millionen Tonnen CO2 erbringen. Dies ist im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2000 bis 2002 eine Minderung um 3 Prozent.
Energieanlagen werden ihren CO2-Ausstoß bis 2012 um 15 Prozent und Industrieanlagen um 1,25 Prozent reduzieren. Kleinanlagen sind dagegen von Kürzungen ausgenommen. Mit den unterschiedlichen Erfüllungsfaktoren wird ein wichtiges Signal zur Verringerung von "windfall profits" in der Energiewirtschaft und zur Stärkung der Industrie im internationalen Wettbewerb gegeben.
Der Wegfall von Sonderregelungen macht den Emissionshandel für die beteiligten Unternehmen und Behörden praktikabler und unbürokratischer. Das System insgesamt ist weniger komplex und die Berechenbarkeit erhöht.
Der Nationale Allokationsplan wird durch das Zuteilungsgesetz, das der Deutsche Bundestag in der zweiten Jahreshälfte beraten wird, rechtsverbindlich. Im Rahmen der Beratungen wird es insbesondere darauf ankommen, dass es durch Sonderregelungen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommt. Daneben stehen Anreize für mehr Investitionen in Neuanlagen und klimafreundliche Techniken im Mittelpunkt.
Sollten weitere Schritte zur Verringerung von "windfall profits" möglich sein, müssen diese im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens geprüft werden.
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