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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Schockenhoff/Stübgen/Krichbaum: Bulgarien und Rumänien auf der Zielgeraden, aber noch nicht ganz am Ziel

Berlin (ots)

Zum Monitoring-Bericht der EU-Kommission vom 26.
September 2006 erklären der stellvertretende Vorsitzende der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Andreas Schockenhoff MdB, der 
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Angelegenheiten der Europäischen Union 
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Stübgen MdB, und der Obmann 
der Arbeitsgruppe, Gunther Krichbaum MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion würdigt, dass Rumänien und 
Bulgarien auf ihrem Weg in die Europäische Union deutliche 
Fortschritte gemacht haben.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zeigt sich allerdings besorgt, dass
die EU-Kommission in ihrem Bericht neben den Fortschritten noch zum 
Teil erhebliche Defizite benennt. Der neue Bericht der EU-Kommission 
identifiziert Defizite im Justizwesen und bei der 
Korruptionsbekämpfung, bei den Agrarfonds und der Auszahlung von 
Agrarausgaben für Bulgarien und Rumänien, bei der 
Lebensmittelsicherheit und im Bereich der Flugsicherheit. Besondere 
Sorgen bereitet uns dabei, dass Bulgarien in dem sensiblen Bereich 
der inneren Sicherheit noch erhebliche Defizite aufweist 
(insbesondere Korruption, Justizreform, Geldwäsche).
Wir ermutigen beide Länder ausdrücklich, ihre Reformanstrengungen 
nicht nur fortzusetzen, sondern zu verstärken, um so schnell wie 
möglich die Defizite zu beseitigen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kann eine Ratifizierung des 
Beitrittsvertrages mit Rumänien und Bulgarien nur empfehlen, wenn für
die Beseitigung der noch bestehenden Defizite ein konkreter Fahrplan 
vereinbart und konkrete Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um negative
Auswirkungen auf das Funktionieren der Europäischen Union zu 
vermeiden.
Sollten die von der Kommission genannten Defizite nicht bis zum 
1.1.2007 beseitigt sein, hält die CDU/CSU-Bundestagsfraktion folgende
Schutzmaßnahmen für erforderlich:
1. Im Bereich der inneren Sicherheit ist für die Beseitigung der 
Defizite eine Fortsetzung der Kontrolle durch Monitoring-Berichte 
unverzichtbar. Dies betrifft diejenigen Bereiche, in denen aus Sicht 
der Kommission - wie im Falle Rumäniens - noch eine Konsolidierung 
erforderlich ist bzw. - wie im Falle Bulgariens - noch erhebliche 
Defizite beseitigt werden müssen.
Dafür muss von der EU-Kommission klar vorgegeben werden, welche 
konkreten Auflagen von den Ländern zu erfüllen sind und in welchen 
Schritten und nach welchem zeitlichen Rahmen dies zu geschehen hat. 
Das Monitoring-Verfahren muss so lange beibehalten werden, bis alle 
Verpflichtungen erfüllt sind.
Sollten die Beitrittsbedingungen nicht erfüllt werden, müssen bereits
zum Beitrittstermin Schutzmaßnahmen wie die Nichtanerkennung von 
Strafurteilen oder die Nichtauslieferung deutscher Staatsangehöriger 
wirken.
2. EU-Gelder müssen einbehalten oder reduziert werden, wenn in 
Rumänien und Bulgarien im Agrarbereich nicht ein voll 
funktionsfähiges Verwaltungs- und Kontrollsystem für eine korrekte 
Abwicklung von Zahlungen vorhanden ist.
3. Es sind gegenüber Rumänien und Bulgarien Maßnahmen 
erforderlich, die verhindern, dass zur Beseitigung vorgesehene 
tierische Erzeugnisse in die Nahrungs- und Futtermittelkette 
gelangen.
4. Das Ausfuhrverbot für Schweinefleisch ist für Bulgarien und 
Rumänien aufrecht zu erhalten, bis das Schweinefieber vollständig 
unter Kontrolle ist.
Mit Blick auf den Ratifizierungsprozess erwartet die 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass diese Schutzmaßnahmen ergriffen 
werden.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon:  (030) 227-52360
Fax:      (030) 227-56660
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