UNHCR: Kritik nicht stichhaltig
Berlin (ots)
Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) hat dazu aufgerufen, das Thema nichtstaatliche Verfolgung sachgerecht zu behandeln.
Als "wichtigen Durchbruch für den Flüchtlingsschutz" begrüßte UNHCR die Absicht der Bundesregierung, zukünftig den Opfern nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung das so genannte "kleine Asyl" einzuräumen. Diese gesetzliche Klarstellung sei notwendig, um den Anforderungen der Genfer Flüchtlingskonvention Rechnung zu tragen. Die in diesem Zusammenhang geäußerte Kritik sei deshalb aus internationaler Sicht nicht stichhaltig.
Wer die nichtstaatliche Verfolgung anerkenne, erweitere nicht das Asylrecht. Nicht begründet sei die Aussage, dieser Schritt führe zu einer Ausweitung asylerheblicher Verfolgungsgründe. Denn es gehe nicht, wie behauptet, um Armutsflüchtlinge oder Opfer von Naturkatastrophen.
Die Schutzsuchenden müssten weiterhin individuell darlegen, dass sie in ihrem Heimatland aus religiösen, politischen oder ethnischen Gründen verfolgt würden. Wer die nichtstaatliche Verfolgung anerkenne, setze sich deshalb vor allem für die Opfer von oppositionellen Fanatikern und extremistischen Gewalttätern ein, die in ihrem Heimatland keinen Schutz finden könnten.
Diese Auffassung sei schon längst internationaler Standard. So würden fast alle EU-Mitgliedstaaten den Konventionsschutz für die Opfer nichtstaatlicher Verfolgung anerkennen. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass dies zu einer Erhöhung der Asylbewerberzahlen beigetragen habe.
Vor diesem Hintergrund rief UNHCR die Kritiker dazu auf, das Thema nichtstaatliche Verfolgung sachgerecht zu diskutieren. So sei auch im Bericht der CDU-Zuwanderungskommission ein entsprechender Handlungsbedarf festgestellt worden. UNHCR hoffe deshalb weiterhin auf einen breiten parlamentarischen Konsens in diesem zentralen Punkt für den nationalen wie internationalen Flüchtlingsschutz.
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